Hallo Frau Bader,
wir haben überraschend einen KiTa Platz für August 2021 bekommen. Mein Sohn (2 Jahre) hat allerdings Probleme und wir sehen ihn dieses Jahr noch nicht im Kindergarten und würden lieber noch ein Jahr warten. Führt die Ablehnung des Platzangebotes unsererseits (für 2021) dann automatisch zum Verfall des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz im nächsten Jahr also für 2022?
Ich hoffe es ist verständlich und ich bedanke mich schonmal im Voraus.
von
NeumamaEmilia
am 12.04.2021, 10:32
Antwort auf:
Verfall des Rechtsanspruch auf einen Betreeungsplatz?
Hallo,
was haben Sie denn wann beantragt? Grundsätzlich werden sie den Anspruch nicht verlieren, aber auf der Liste wahrscheinlich ganz nach unten rutschen und möglicherweise auch nicht den Wunsch Kindergarten bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2021
Antwort auf:
Verfall des Rechtsanspruch auf einen Betreeungsplatz?
Nein. Der Rechtsanspruch bleibt bestehen. Ihr müsst euch aber wieder neu auf die Liste setzen bzw. nicht davon ausgehen, dass ihr automatisch weiter als Platzanwärter gelistet seid.
Und ich gebe zu bedenken, dass es immer schwieriger wird je später man einsteigt, einen Platz zu bekommen. Ist blöd, lässt sich aber nicht ändern.
von
cube
am 12.04.2021, 13:22
Antwort auf:
Verfall des Rechtsanspruch auf einen Betreeungsplatz?
Gerade wenn euer Kind Probleme hat rate ich dazu den Platz anzunehmen. Zum einen lernen Kinder oft vom anderen Kindern, zum anderen gibt es Förderprogramme welche über dem KiGa laufen können. Ich würde aber mit dem KiGa reden wegen des Stundenumfanges. Dann geht euer Kind halt nur 20 Std die Woche dort hin.
von
Felica
am 12.04.2021, 16:00
Antwort auf:
Verfall des Rechtsanspruch auf einen Betreeungsplatz?
Ich sehe es wie Felicia. Die Kita wird ihm gut tun.
von
bellis123
am 13.04.2021, 07:06