Annabell19
Guten Tag, in unserer Kita wurde nachträglich 2 Kindern eine 1 zu 1 Betreuung genehmigt. Zusätzlich werden zwei Vorschulkinder zurück gestellt, was die Gruppe im nächsten Jahr zu groß werden lässt. Nun wurde ich darüber informiert, zwei Kinder in eine jeweils andere Gruppe wechseln müssen. Eins davon sei mein Kind, welches angeblich dadurch auch profitieren soll. Ich sehe das vollkommen anders, zumal es sich in unserem Fall um das letzte Kita Jahr/Vorschuljahr handelt und ich meinem Kind diese Situation natürlich ersparen möchte. Nun meine Frage - muss ich das hinnehmen oder kann ich darauf bestehen, dass mein Kind in seiner gewohnten Gruppe bleibt und andere Kinder wechseln? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße
Hallo, wenn im Vertrag dazu nicht steht haben sie keinen Anspruch auf eine bestimmte Gruppe. Da hilft nur das Gespräch. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Der Rechtsanspruch erstreckt sich nur auf die Betreuung als solche, aber beinhaltet nicht das Recht auf bestimmte Gruppen. Diese Einteilung obliegt der Kita, die nach Gewichtungen wie Mödchen/Jungen, Alter etc entscheidet u teilweise auch entscheiden muss. Und auch das soziale Gefüge wird dabei berücksichtigt. Also nein, einen Anspruch darauf hast du nicht. Du kannst nur das Gespräch suchen u die Leitung dabei evt überzeugen.
Succero
Ein genereller Rechtsanspruch besteht nicht. Du kannst höchstens im Vertrag schauen, ob dort eine Vereinbarung getroffen wurde. Aus welchem Grund siehst du den Gruppenwechsel per se negativ?
3wildehühner
Die Einteilung der Gruppen liegt nicht im Einflussbereich der Eltern.
Annabell19
Danke für eure Rückmeldungen! In den Vertrag habe ich natürlich geschaut, dort ist der Gruppenbezug natürlich offen gehalten.
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