minsa
Hallo Frau Bader, ich befinde mich im 2. Elternzeit-Jahr und arbeite im Rahmen meiner Elternzeit seit 6 Monaten in Teilzeit. Die Elternzeit läuft noch bis zum 31.10.25 und ab November atbeite ich wieder voll. Gleichzeitig wollen wir uns erweitern. Wenn ich nun schwanger werden würde, noch vor Einstieg in den alten Vollzeit-Vertag. Welche Verdienstgrudlage gilt da? Der Arbeitgeber würde mich ins Arbeitsverbot schicken (aufgrund einer Vorerkrankung). Gilt da dann mein alter Verdienst auch wenn ich noch garnicht begonnen habe wieder voll zu arbeiten? Des Weiteren die Frage. Auf welcher Basis wird das Mutterschutzgeld dann berechnet? Und das Elterngeld? bei Lerzterem werden die letzten 12 Monate Verdienst heran gezogen, nehme ich an (?). Herzlichen Dank!
misses-cat
Bis zum 31.10 würdest du im Beschäftigungsverbot ( ein Arbeitsverbot ist etwas ganz anderes) dein Teilzeit Gehalt bekommen und ab dann dein Vollzeit
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