Versicherung & Verdienst EZ 2. Jahr

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Versicherung & Verdienst EZ 2. Jahr

Liebe Frau Bader , Ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Ich bin angestellte Lehrerin (nicht verbeamtet in Berlin) und aktuell in Elternzeit durch die Geburt meines Kindes Ende April. Ich habe drei Jahre Elternzeit eingereicht. Elterngeld erhalte ich bis Mai 2023. Anschließend möchte ich erstmal nicht an die Schule zurückkehren, sondern mind ein Jahr als Fotografin selbstständig arbeiten (ein Gewerbe habe ich schon). Für mich ergeben sich folgende Fragen: 1. Ist es korrekt, dass ich in der Elternzeit selbstständig tätig sein darf? Soweit ich heraus finden konnte, muss ich dies nur dem AG melden? 2. muss die Schule mir trotzdem meine Arbeitsstelle für die drei Jahre „frei halten“? Also kann ich in zwei Jahren einfach wieder in meine alte Stelle zurück? 3. Wissen Sie, ob ich mich in der Zeit selbst versichern muss oder bin ich in der gesamten Elternzeit weiter über den Lehrerjob versichert, auch wenn ich selbstständig als Fotografin arbeite? Vielen Dank- Sie würden mir sehr weiter helfen!! Liebe Grüße

von Fsdh1986 am 10.11.2022, 22:52



Antwort auf: Versicherung & Verdienst EZ 2. Jahr

Hallo, 1. Ihr Arbeitgeber muss dem zustimmen. 2. Selbstverständlich haben Sie Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Arbeitsstelle nach Beendigung der Elternzeit 3. In der Elternzeit sind sie beitragsfrei weiter krankenversichert. Je nach Höhe der Einkünfte in der selbstständigen Tätigkeit müssen Sie sich selber krankenversichern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2022



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