Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verdienst Schwangerschaft

Frage: Verdienst Schwangerschaft

SteffiEngel

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Guten Tag, Frau Bader. Ich arbeite auf einer geschlossenen, psychiatrischen Station und werde wohl auf eine offene Station versetzt. Ein Berufsverbot bekomme ich momentan nicht. Durch meine Schwangerschaft darf ich keine Nachtschicht, keine Sonn- und Feiertage arbeiten. Jetzt fallen mir jeden Monat diese Zulagen weg. Ich soll jetzt MEHR arbeiten, um auf meine Stunden als Vollzeitkraft zu kommen und werde jedoch weniger verdienen, da mir die Zulagen fehlen. Zudem fahre ich täglich über 45 Minuten zur Arbeit. Meine Frage: Ist es rechtens, dass ich mehr arbeite und weniger verdiene durch meine Schwangerschaft? Und ich würde jetzt auch geringeres Elterngeld bekommen, richtig? Vielen Dank im Voraus Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, das ist nicht richtig. Die Zulagen müssen weiter gezahlt werden, allerdings versteuert. Wenn es Probleme gibt, kann Ihnen das Gewerbeaufsichtsamt helfen. Liebe Grüße NB


Felica

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Nein, ist es nicht. Dir dürfen keine Nachteile entstehen. Weise den AG darauf hin. Zumal Überstunden in einer Schwangerschaft auch nicht so einfach erlaubt sind. Wenn der AG keine Chance sieht das du auf deine Stunden kommst, muss er ein Teil-BV aussprechen. ERs heißt auch Beschäftigungsverbot, nicht Berufsverbot. Das wäre etwas völlig anderes. Zuschläge müssen allerdings in einem BV versteuert werden, was sich aber positiv auf das EG auswirkt. Den beim EG werden nicht alle Zahlungen berücksichtigt, Einmalzahlungen zB fallen heraus wenn sie nicht versteuert werden. Genauso wie Zuschläge welche nicht versteuert werden. Den beim EG wird nur das berücksichtigt was auch versteuert wird.


mellomania

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der weg zur Arbeit ist kein hindernis, woanders zu arbeiten. der AG kommt seiner pflicht nach. er darf dich aber nicht benachteiligen. so wie felica schreibt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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