SteffiEngel
Guten Tag, Frau Bader. Ich arbeite auf einer geschlossenen, psychiatrischen Station und werde wohl auf eine offene Station versetzt. Ein Berufsverbot bekomme ich momentan nicht. Durch meine Schwangerschaft darf ich keine Nachtschicht, keine Sonn- und Feiertage arbeiten. Jetzt fallen mir jeden Monat diese Zulagen weg. Ich soll jetzt MEHR arbeiten, um auf meine Stunden als Vollzeitkraft zu kommen und werde jedoch weniger verdienen, da mir die Zulagen fehlen. Zudem fahre ich täglich über 45 Minuten zur Arbeit. Meine Frage: Ist es rechtens, dass ich mehr arbeite und weniger verdiene durch meine Schwangerschaft? Und ich würde jetzt auch geringeres Elterngeld bekommen, richtig? Vielen Dank im Voraus Steffi
Hallo, Nein, das ist nicht richtig. Die Zulagen müssen weiter gezahlt werden, allerdings versteuert. Wenn es Probleme gibt, kann Ihnen das Gewerbeaufsichtsamt helfen. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, ist es nicht. Dir dürfen keine Nachteile entstehen. Weise den AG darauf hin. Zumal Überstunden in einer Schwangerschaft auch nicht so einfach erlaubt sind. Wenn der AG keine Chance sieht das du auf deine Stunden kommst, muss er ein Teil-BV aussprechen. ERs heißt auch Beschäftigungsverbot, nicht Berufsverbot. Das wäre etwas völlig anderes. Zuschläge müssen allerdings in einem BV versteuert werden, was sich aber positiv auf das EG auswirkt. Den beim EG werden nicht alle Zahlungen berücksichtigt, Einmalzahlungen zB fallen heraus wenn sie nicht versteuert werden. Genauso wie Zuschläge welche nicht versteuert werden. Den beim EG wird nur das berücksichtigt was auch versteuert wird.
mellomania
der weg zur Arbeit ist kein hindernis, woanders zu arbeiten. der AG kommt seiner pflicht nach. er darf dich aber nicht benachteiligen. so wie felica schreibt.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Meine Chefin wollte heute meinen Mutterpass sehen, da mir angeblich als Mini-Job-Kraft in der jetzigen 2. Schwangerschaft mehr Geld zusteht. Ist das wahr? Vielen Dank PEGGY
Hallo Fr. Bader, fiktiver Fall: Mutter hat 2 J. Elternzeit beantragt, aber mit Arbeitgeber schon früh vereinbart in Elternzeit nach 1 1/2 J. Teilzeit zu arbeiten. 1. Wird sie nun in Elternzeit vor Antritt der Teilzeitarbeit wieder schwanger, so arbeitet sie eben schwanger Teilzeit bis zum Mutterschutz und das Einkommen der Teilzeitarbeit zählt ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich im 2. Elternzeit-Jahr und arbeite im Rahmen meiner Elternzeit seit 6 Monaten in Teilzeit. Die Elternzeit läuft noch bis zum 31.10.25 und ab November atbeite ich wieder voll. Gleichzeitig wollen wir uns erweitern. Wenn ich nun schwanger werden würde, noch vor Einstieg in den alten Vollzeit-Vertag. Welche Ve ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Die letzten 10 Beiträge
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit