SecretFish
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Mischeinkünfte und würde die freiberufliche Tätigkeit gerne weiter machen in der Elternzeit. Wenn ich das Elterngeld unterbreche, darf ich dann in diesem Monat soviel verdienen wie ich will oder wird auch Einkommen im Unterbrechungszeitraum nachträglich durch die Bezugsmonate geteilt undicht muss evtl mit einer Rückzahlung rechnen. Ich hoffe das war verständlich Herzlichen Dank S.f.
Hallo, Sie können das so machen, aber die Monate sind verchenkt (besser,Sie arbeiten nur bis zu30 Std) Wichtig ist das Zuflussprinzip (wenn der Kunde zahlt), das in Lebensmonaten Liebe Grüße NB
Dojii
Einkommen, das in Monaten zufließt, in denen kein Elterngeld bezogen wird, wird nicht angerechnet. Da besteht also keine Gefahr. Du musst dabei aber zwei sehr wichtige Punkte beachten: 1. Elterngeld wird immer in Lebensmonaten gezahlt, du musst deine Tätigkeit also auch auf Lebensmonate beschränken, nicht auf Kalendermonate. 2. Es gilt das reine Zuflussprinzip. Es zählt also nicht, wann du die Arbeit erbracht hast, sondern NUR wann das Geld für deine Tätigkeit bei dir eingeht. Wenn du also in einem Monat, in dem du kein Elterngeld bekommst, arbeitest aber das Geld später erst in einem Monat gezahlt wird, in dem du wieder Elterngeld bekommst, dann wird das Geld voll angerechnet.
AuMi
Der Frage muss ich mich kurz anschließen bzw nachhaken zum Zuflussprinzip: als AN hat man wenig Einfluss auf die Zahlläufe des AG, insbesondere Lohnzahlungen laufen monatlich zur gleichen Zeit, unabhängig davon, wann im Monat geleistet wurde. Ich bin nun ziemlich überrascht wie ich das als AN steuern soll. Oder gilt dieses Prinzip wie erwähnt bei nur Freiberuflichen und Selbstständigen? Danke
Dojii
Das gilt laut BEEG nur bei selbstständiger Tätigkeit/Gewerbe etc. Bei einer nichtselbstständigen Tätigkeit kommt es stattdessen nur auf den Abrechnungsmonat an, als FÜR WANN das Geld gezahlt wurde.
SecretFish
Vielen Dank Dojii:) dann befass ich mich mal mit den Unterbrechungen:) Lg
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, am 15.06. erhalte ich das letzte Mal Elterngeld, ich hatte Elterngeld Plus, auf zwei Jahre ausgezahlt. Ab wann „darf“ ich wieder etwas verdienen, ohne Elterngeld zurück zahlen zu müssen? Direkt ab 16.06. oder gilt der Bezugszeitraum noch bis 15.07. und ich darf erst danach wieder arbeiten? Vielen Dank!
Wenn der Hauptarbeitgeber die Differenz zu den 13 EUR der Krankenkasse in der Mutterschutzzeit zahlt, ich aber jeden Monat noch ca 200 EUR aus einem Minijob verdiene muss der zweite Minijob Arbeitgeber mir dann auch ein wenig Mutterschutzgeld zahlen ? Also erhöht sich mein gesamtes Mutterschaftsgeld dadurch geringfügig ?
Hallo ihr Lieben, leider finde ich im Netz keine Infos zu unserer Konstellation und bin mir sicher, dass ihr mir weiterhelfen könnt:) Partner A verdient vor der Geburt (in Teilzeit) 2.600 € netto Partner B verdient vor der Geburt (in Vollzeit) 1.500 € netto Die 14 Monate Basiselterngeld werden auf beide Partner verteilt und anschließend wollen ...
Sehr geehrte Frau Bader! Vielen Dank, dass ich eine Frage stellen darf. Ich bin zur Zeit im ersten Jahr meiner Elternzeit. Mein befristeter Arbeitsvertrag einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung ist kurz der vor Geburt meiner Tochter ausgelaufen. Ich möchte ab dem 2. Jahr der Elternzeit auf selbständiger Basis etwas dazu verdienen. Nun ...
Guten Tag, Frau Bader. Ich arbeite auf einer geschlossenen, psychiatrischen Station und werde wohl auf eine offene Station versetzt. Ein Berufsverbot bekomme ich momentan nicht. Durch meine Schwangerschaft darf ich keine Nachtschicht, keine Sonn- und Feiertage arbeiten. Jetzt fallen mir jeden Monat diese Zulagen weg. Ich soll jetzt MEHR arbeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit, noch bis 09/2023, mein Elterngeld ist bereits ausgelaufen. Nun möchte ich 30 Std bei einem anderen Arbeitgeber (befristete Stelle bis 09/23) anfangen (> 500 EUR), dieser wird mit deren Anforderung zu meinem 1.AG. Im Gespräch wies mich nun der neue Arbeitgeber außerdem darauf hin, ...
Liebe Frau Bader , Ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Ich bin angestellte Lehrerin (nicht verbeamtet in Berlin) und aktuell in Elternzeit durch die Geburt meines Kindes Ende April. Ich habe drei Jahre Elternzeit eingereicht. Elterngeld erhalte ich bis Mai 2023. Anschließend möchte ich erstmal nicht an die Schule zurückkehren, sondern mind ...
Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben. Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwan ...
Ich arbeite in 2 Jobs einmal teilzeit 80% und auf minijob Basis also 520€ in einem anderen Betrieb. Wenn ich in meiner Schwangerschaft ein beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen würde bekomme ich dann trotzdem von beiden Arbeitgebern weiter mein Gehalt? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank
Hallo Frau Bader, 2021 bekam ich meine Tochter. Ab da habe ich Elterngeld bezogen. Dadurch dass ich selbstständig bin, habe ich das Elterngeld auf ca zwei Jahre bezogen. Ich gehe seit Ende des Elterngeldes, wieder für 520€ arbeiten. Bin aber immer noch selbstständig, habe aber in der Zeit keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit. Di ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verlängerung EZ
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot