Vika123
Sehr geehrter Frau Bader, Im Jahr 2015 befand ich mich in einem Beschäftigungsverbot. Von dieser Zeit sind mir noch 27 Tage Urlaub geblieben. Seit 2017 arbeite ich wieder. Nun soll ich in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Die Urlaubstage konnte ich nicht verbrauchen. Kann ich mir die Urlaubstage ausbezahlen lassen? Soweit ich weiß verfallen diese sobald ich in die Elternzeit gehe.
Hallo, ist unten schon beantwortet. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Eine Auszahlung ist nur dann möglich, wenn das Arbeitsverhältnis endet (durch Kündigung, Ende der Befristung, Auflösungsvertrag). Die Urlaubstage bleiben bis nach der EZ erhalten.
Vika123
Soweit ich aber gelesen habe verfällt dieser Urlaub aus dem ersten Beschäftigungsverbot, sobald ich diesen nicht bis zur neuen Elternzeit genommen habe. Finde aber nichts dazu ob er bestehen bleibt wenn man ihn nicht nehmen konnte
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