Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch

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Mein Arbeitgeber gewährt es mir nicht, meinen Urlaubsanspruch aus dem Mutterschutz (insgesamt 10 Tage) vor Antritt des Mutterschutzes zu nehmen, ist das zulässig oder kann ich mich dagegen wehren? Meine Ärztin hat mir geraten möglichst viel Urlaub anzusparen, da ich risikoschwanger aufgrund von 5 Risikofaktoren bin.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, meine Vorredner haben recht! Man kann den Urlaub vorher nehmen, wenn er entstanden ist - also nur im selben JAhr. Ansonsten muss die Ärztin sich für krankschreibung oder BV entscheiden. Gruß, NB


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Hallo ! Den Urlaub aus dem Mutterschutz kann man erst im nachhinein nehmen ! lG Ulli


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Ich verstehe auch die Ärztin nicht ganz *sorry*. Entweder Du bist trotz Schwangerschaft gesund, dann kannst Du auch arbeiten gehen. Oder sie hält das Risiko für zu hoch, dann kann sie Dich krank schreiben / ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Wenn man nicht arbeitsfähig ist, brauch man dafür (zumindest noch;-) keinen Urlaub zu opfern. LG Murmeline


Mitglied inaktiv

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Hallo! Nein, den Urlaub aus dem MuSchu kann sehr wohl auch VOR dem MuSchu genommen werden. Solange er im selben Jahr liegt. Das hat Frau Bader schon ungefähr 100 mal gepostet, bitte mal die letzten 2-3 Seiten lesen oder die Suchfunktion verwenden... Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Was hat denn dein Urlaunsanspruch mit einer RisikoSS zu tun? Wenn Du nicht arbeiten kannst weil Du krank bist, bist Du AU und mußt doch nicht Urlaub nehmen... Davon ab: Urlaub kann der AG schopn zum vorgesehenen Zeitpunkt ablehnen, wenn betriebliche Grüne dagegen sprechen. -> Kann er die darlegen? Und: dann nimm den Urtlaub direkt im Anschluß an den MuSchu, das ist fas noch besser, da Du dadurch noch länger Lohn erhälst. Gib bitte mal an: Wann ET, wann beginnt und endet MuSchu? Viele Grüße Désirée


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