Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch evtl kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch evtl kündigung

KaTij18

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Hallo, ich schreibe nun da ich hier einige Antworten über die Suchfunktion gelesen habe aber für meine Situation nicht ganz klar komme. Einmal habe ich etwas von Urlaubsanspruch gelesen. Ich habe mein erstes Kind am 20.06.2018 zur Welt gebracht und mein zweites fast genau drei Jahre später am 15.07. ich bin eine Woche bevor meine Elternzeit von Kind 1 geendet hat in Mutterschutz von Kind 2. Meine Elternzeit endet jetzt am 14.07.24 habe ich da auch irgendwelche Urlaubsansprüche? Dann bin im am überlegen ob ich kündige bei meinem jetztigen Arbeitgeber. Ich habe gelesen man hat eine Frist von drei Monaten? Also wenn ich ab dem 14.07.24 wieder arbeiten müsste dann muss ich spätestens anfang April kündigen? Es ist nämlich so, dass meine Elternzeit zwar endet am 14.07. aber ich erst zum 1.8 einen Kindergarten Platz habe und dann muss ich für die Eingewöhnung ja auch zwei Wochen einplanen. Zudem stehen dann direkt sie Sommerferien bei uns in BW an und mein Sohn beginnt dann Mitte September mit der Schule .. Ich kann eigentlich erst ab Mitte September/Anfang Oktober wieder anfangen zu arbeiten wenn mein Sohn in der Schule und die kleine im Kindergarten ist. Deshalb auch noch meine Überlegung ob ich Urlaubsanspruch habe oder dann eben direkt kündigen muss weil so viel Urlaub und dann zur Anfangszeit kann ich unmöglich nehmen. Ich freue mich über ihren Ratschlag


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie haben Urlaubsansprüche für jeden Monat, in dem Sie nicht vollständig in EZ gewesen sind (lso auch im Mutterschutz). Dieser verfällt auch nicht (§ 17 BEEG). 2. Sie können Urlaub nehmen/ kündigen oder mit dem AG eine Regelung treffen. So können Sie sich zB freistellen lassen (dann müssen Sie aber die KK klären). Reden Sie mit ihm. Liebe Grüße NB


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