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Urlaub wg. Kindergartenferien

Frage: Urlaub wg. Kindergartenferien

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Ich bin alleinerziehend mit einer 3-jährigen Tochter, die den Kindergarten besucht. Ich arbeite 20 Stunden die Woche und habe in der Umgebung keine Verwandschaft und auch nicht den Kindsvater. Vor der Kindergartenzeit hatte ich eine Tagesmutter, die ich jetzt auch noch 1x wöchentlich beschäftige. Aber auch diese ist für mich nicht jederzeit greifbar. Am Arbeitsplatz muß ich mich mit einer ledigen, kinderlosen Frau zwecks Urlaubsplanung absprechen. Der Kindergarten hat zum Jahreswechsel 2 Wochen geschlossen, der Zeitraum ist jedoch noch nicht offiziell und mir erst seit kurzem bekannt. Die 1. Woche ist im Betrieb jedoch generell Urlaubssperre (zw. den Feiertagen). Allerdings bin ich nicht von der Inventur betroffen. Im Jahr vorher wurde mir Urlaub verweigert mit Verweiß auf die Sperre. Tatsächlich hatte ich an 3 von 4 Tagen NICHTS zu arbeiten. In der 2. Woche wurde der kinderlosen Kollegin schon vor Monaten Urlaub genehmigt. Setze ich die Tagesmutter ein, kostete es mich 150.-- pro Woche und im Betrieb denkt man, daß ich sowieso immer jemand zur Betreuung finde, was es mir immer schwerer macht, meine Urlaubswünsche durchzusetzten. Wie soll ich am besten vorgehen? Was können Sie mir raten? Mein Chef hat mir auch schon aus reiner Opposition Urlaub verweigern wollen!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anke, da hilft nur eine gütliche Einigung mit der Kollegin und dem Chef. Grds. gehen Familienbelange vor, der genehmigte Urlaub der Kollegin kann aber nur mit deren Einverständinis geändert werden. Ich würde in einem Gespräch mit dem Chef die SAche klären und auf sein Verständnis hoffen. Wenn eine allgemeine Urlaubssperre ist, haben Sie eigentlich auch keinen Anspruch, selbst, wenn Sie nicht betroffen sind. Die generelle Sperre soll ja gerade verhindern, dass einzeln geprüft wird. Gruß, NB


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