Esmiralder
Hallo, ich arbeite in einer Kindertagesstätte und hatte von März 2013 an ein Beschäftigungsverbot. Unser Sohn wurde am 13.08.13 geboren und bin nun in Elternzeit. Ist mein Urlaub von 2013 verfallen in der Zeit des Beschäftigungsverbot? Vielen lieben Dank
Hallo, wenn Sie ihn bereits beantragt hatten und er genehmigt wurde, ja. Sonst nein. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das kommt darauf an. War der Urlaub bereits beantragt UND genehmigt, dann ist der Urlaub verfallen. Ansonsten besteht der Anspruch weiter. Generell stehen Dir Urlaubstage anteilig für die Monate zu in denen Du nicht komplett in EZ warst. Sollte noch Urlaubsanspruch bestehen so kann dieser in dem Jahr genommen werden in dem die EZ endet und im kompletten Jahr darauf. Erst danach dürfte er verfallen. LG Sabine
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