Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub nach Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Frage: Urlaub nach Elternzeit und Beschäftigungsverbot

diwa2101

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Hallo. Ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch. Folgende Situation: Ich bin am 17.5.2015 in Mutterschutz gegangen und hatte da noch 20 Tage Resturlaub. Am 6.7.2015 kam mein erster Sohn zur Welt. Dann wurde ich ungeplant wieder schwanger und bin aus der Elternzeit (12 Monate) in ein Beschäftigungsverbot übergangen. Am 13.12.2016 dann wieder in Mutterschutz. Am 1.2.2017 kam mein zweiter Sohn zur Welt. Elternzeit läuft dieses mal 14 Monate also bis 31.3.2018. Wie verhält sich das mit dem Urlaub von 2015? Ist der futsch? Habe ich in 2016 (quasi von Juli bis September ) Urlaubstage "erarbeitet"? Fragen über Fragen... Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Diana Wagner


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, der Urlaub kann noch nach der EZ genommen werden 2. in allen Zeiten aus iin ganzen EZ-Monaten bekommen Sie neue Urlaubsansprüche. Liebe Grüße NB


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