Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub bei individuellem Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub bei individuellem Beschäftigungsverbot

Bibiwau

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Hallo, ich habe von meiner Frauenärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen, das meine Arbeitszeit auf 50% pro Arbeitstag reduziert.. Ich habe noch 10Tage Urlaub, den ich nun noch vor Beginn der Mutterschutzfrist nehmen soll. Muss ich ganze Urlaubst age nehmen, obwohl ich nur 50% arbeite? Mir wäre es lieber, wenn ich die 10 Tage nach meiner Elternzeit nehmen könnte. Der Arbeitgeber möchte dies allerdings nicht.wegen Rücklagenbildung. Wie ist hier die rechtliche Lage?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn Sie Urlaub nehmen, werden ganze Tage abgerechnet - SIe werden ja auch für ganze Tage bezahlt 2. Der AG soll bei der Urlaubsplanung auf die ind. Bedürfnisse des An eingehen, § 7 BUrlG Er muss also wichtige Gründe nennen, warum der Urlaub jetzt zu nehmen ist Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Muss ich ganze Urlaubstage nehmen, obwohl ich nur 50% arbeite? Ohne die Schwangerschaft, ohne das individuelle BV würdest du doch auch für jeden Tag in Urlaub einen Urlaubstag nehmen müssen. Logisch, dass das weiter so ist. Dein Ansinnen kann man unter "Vorteilsmaximierung" zusammenfassen. Du hast einen Tag frei, wie jede andere Kollegin auch, die Urlaub nimmt.


HeyDu!

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Wann beginnt der Mutterschutz? Urlaub ist im Einvernehmen festzulegen... keine Diktatur. §7 Abs. 1 BUrlG (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Ich würde die Sache aussitzen und den Urlaub nicht nehmen. Es entsteht ja in der Mutterschutzzeit auch noch Urlaub... Sollst Du den vorher nehmen? Kompromiss möglich? Du bist ja bei 4 Stunden täglich vermutlich nicht urlaubsreif. Nicht das er Dich in den Zwangsurlaub schickt und Du vor Ärger krank wirst. Dann bliebe der Urlaub erhalten. Wäre ja wirklich ärgerlich ;-)


mellomania

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wenn ich dein AG wäre, ich würde dir schon zeigen wo die kuh langjoggt. das is ja echt ekelhaft


Mitglied inaktiv

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Die AP fragt aber doch nach der rechtlichen Grundlage, ob sie den Urlaub nehmen muss? @AP klar musst du ganze Tage nehmen. Du bekommst ja auch ein ganzes Gehalt für die Tage vom AG obwohl du nur halbe Tage arbeitest


HeyDu!

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Im Gegensatz zu Dir habe ich wenigstens auf die Frage nach dem MUSS ich den Urlaub vorher nehmen, geantwortet... denn nur diese Frage ist wichtig! Rat zum Betrug erkenne ich auch nicht. Ein guter AG geht Kompromisse ein und ist am Wohl seines AN's interessiert. Er hat bei schlechter Stimmung nichts gekonnt. Lernt man im Studium, nennt sich Mitarbeiterführung ;-) Achso und mein AG ist sehr zufrieden mit mir. Mach Dir mal keine Sorgen. Ich habe viele Freiheiten und leiste dafür wesentlich mehr wie Kollegen. Freiheit motiviert nämlich und man geht weniger zu Kaffee- und Quatschrunden. Arbeite am Ton, meine Antwort war nicht ekelhaft.


Strudelteigteilchen

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Weil sie darauf aufmerksam macht, daß der AG nicht vorschreiben darf, wann der Urlaub zu nehmen ist? Das ist die aktuelle Gesetzeslage, mehr nicht. Mellomania, Du gehst eindeutig zu weit!


Mitglied inaktiv

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Naja beim ersten lesen dachte ich auch, dass heydu meint die AP soll einfach "krankfeiern"..... Und die AP fragt immer noch auf die Gesetzgrundlage dass der Urlaub vorher genommen sein muss/soll


ALF0709

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Ich gehe eher davon aus, dass sie mit Betrug meint, dass HeyDu! ihr indirekt rät, sich krankschreiben zu lassen, damit ihr der Urlaubsanspruch erhalten bleibt. Und ja, das wäre Betrug.


HeyDu!

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Das war kein Rat zum Betrug. Nur der rechtliche Hinweis dass der Urlaub im Einvernehmen festzulegen ist und bei AU erhalten bleibt. Ein AG der eine schwangere Frau gängelt und unter Druck setzt ist schlichtweg dämlich. Er hat letztlich nichts gekonnt. Außerdem fragte ich die Fragestellerin wann der Mutterschutz beginnt, wollte also wissen wie weit sie ist und fragte ja auch nach möglichen Kompromissen. Schön entspannt bleiben ;-)


HeyDu!

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Mit der Einstellung: "Loyalität ist keine Einbahnstraße" bin ich seit über 10 Jahren erfolgreich im Arbeitsleben unterwegs. Ihr werdet es nicht glauben, ich bin überwiegend auf Arbeitgeberseite, verteidige und erläuterte durchaus auch gegenüber meckernden Kollegen Entscheidungen. Werbe um Verständnis. Hier wird oft von schwangeren Frauen "alles" gefordert. Selbstverständlich hat sie dies oder jenes zu tun oder zu unterlassen. Arbeitgeber haben aber neben Rechten auch Pflichten! Es ist keine Einbahnstraße. Die Fragestellerin braucht den Urlaub nicht, verständlich bei 4 Stunden täglicher Arbeitszeit. Es ist auch sinnvoll nach der EZ ein Puffer für Krankenheiten, Kitaschließzeiten und Co zu haben, welches nicht vom "Erholungsbudget" abgeht. Sonst ist der AN schon nach kurzer Zeit in seiner Leistung gemindert. Beratet doch mal für beide Seiten und nicht einseitig für den AG. Wäre wünschenswert... Im vorliegenden Fall sollte ein Kompromiss angestrebt werden.


Felica

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Ich kann beide Seiten verstehen. AG weil er wenig Bock hat den Urlaub auch später noch zu haben. AN weil Puffer. Ich verstehe aber nicht warum man sich da nicht auf der Hälfte treffen kann. Wo ist das Problem wenn man hingeht und sagt, du Chef, ich gehe eine Woche vorher in Mutterschutz. Damit sind es nur noch 5 Tage und die hätte ich gerne als Puffer für nach der EZ. Den 10 Tage sind wirklich recht viel. Da kann ich den AG wie gesagt durchaus verstehen.


KielSprotte

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@HeyDu: Ganz ruhig – denk an deinen Bauchzwerg ;) Ich denke, hier sind einfach die Emotionen etwas hochgekocht, durch die Frage „muss ich ganze Tage Urlaub nehmen, auch wenn ich nur Halbe arbeite“. Natürlich müsste sie ganze Tage nehmen – schließlich will sie auch für ganze Tage Geld bekommen. So – das ist die eine Seite, die andere: Natürlich kann der AG sie nicht zum Urlaub „zwingen“ – aber da war deine Antwort mit dem „krankwerden während des Urlaubes“ mit dem Smiley halt einfach etwas unglücklich und ist von manchen halt einfach falsch interpretiert worden (so in der Art „nimm deinen Urlaub, werde krank und du hast beides : 100% frei und die Urlaubstage). Wir ziehen also das Fazit: Wenn Urlaub genommen wird, dann ganze Tage und nein der AG kann sie nicht zwingen den Urlaub zu nehmen. OK?!


HeyDu!

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@KielSprotte :-) Für Menschen ohne Bezug zu §§ ist es tatsächlich im ersten Moment unklar, warum man ganze Tage Urlaub nehmen muss, wenn man aktuell nur 4 Stunden arbeitet. Fragesteller sehen bei solchen Fragen überwiegend kein Unrecht/ keine "Provozierung" sondern halten es für eine logische Frage. Mein :-) ist in der Realität oft die Konsequenz, wenn AN und AG sich nicht beide bemühen. Schwangere und nicht schwangere Arbeitnehmer werden durch anfängliche Belangkosigkeiten zu psychisch Dauerkranken. Gerade bei schwangeren Frauen kommt gegen Ende dann schon bei kleineren Wehwehchen die AU. Man schleppt sich angeschlagen eben eher auf Arbeit, wenn das Verhältnis stimmt. Wir leben doch alle in der Realität, LG.


cube

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Nein, der Ag kann dir nicht vorschreiben, wann du Urlaub zu nehmen hast. Außer Betriebsurlaub, der dann für alle AN´s gilt, aber nur einen bestimmten Teil des Gesamturlaubs ausmachen darf. Was Urlaub mit Rücklagenbildung zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Falls der AG meint, er müsse dir den Urlaub irgendwann ja auszahlen, liegt er falsch. Urlaub dient der Erholung und darf nur ausgezahlt werden, wenn du zB kündigst und den Urlaub vorher nicht mehr zur Gänze nehmen kannst. Etwas anderes ist es, wenn die 10 Tage Urlaub bereits von dir eingereicht und genehmigt wurden und du möchtest ihn jetzt verschieben. Dann müsste der AG einer Verschiebung des Urlaubs zustimmen. Bzgl. der 50%: nein, du hast jetzt nicht doppelten Anspruch sozusagen. Für einen freien Tag musst du nach wie vor auch 1 kompletten Tag Urlaub nehmen. Umgekehrt darf der AG aber eben auch nicht deine Urlaubstage um 50% mindern, weil du ja nicht mehr voll arbeitest. Ganz grundsätzlich darf ein BV den Arbeitnehmer eben nicht benachteiligen.


Soie

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Bei uns in der Firma wird Urlaub nur übertragen wen man ihn aus Krankheitsgründen nicht nehmen konnte. https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Rueckstellungen/Urlaubsrueckstellungen.html


Mitglied inaktiv

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Normalerweise sollte man den Erholungsurlaub in dem jeweiligen Jahr nehmen, in dem er auch anfällt. Das anteilige BV (50%) sollte jedenfalls nicht der Grund dafür sein, den Urlaub zu bunkern.


cube

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Da stand ich auf dem Schlauch :-)) Ich hab bei Rückstellung automatisch an Budget gedacht. Ja, das stimmt natürlich - wenn man Urlaub nehmen kann, sollte man das tun. Im Normalfall wäre der ja sonst zum 31.3.2020 verfallen (es sei denn, man trifft eine andere Vereinbarung mit dem AG). Nun wird sie aber wohl nicht mehr das ganze Jahr arbeiten und ich bezweifle, dass der Chef sie dann damit "zwingen" kann, dennoch ihren kompletten Jahresurlaub zu nehmen. Das ginge meiner Meinung nach eben nur, wenn sie auch das ganze Jahr Zeit hätte, um den Jahresurlaub zu nehmen. Hat sie aber nicht. Aber ich kann den AG natürlich dennoch verstehen, das ihm daran gelegen wäre, alles "glatt" zu haben.


Felica

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Die Frage ist doch, ist das der Jahresurlaub. 10 Tage sprechen dafür das sie zwar welchen genommen hat, aber ob sie damit den kompletten hat wissen wir nicht. Dafür fehlen diese Angaben. Sie ist halt nur im Teil-BV. Also ist es zumutbar das sie auch Urlaub nimmt.. der AG kommt seiner Pflicht nach die ihm auferlegt sie darauf hinzuweisen das sie ihn auch bitte zu nehmen hat. Müssen AG ja seit diesem Jahr. Ansonsten kann nicht genommener Urlaub auch verfallen. Je nachdem wann Mutterschutz beginnt könnte das hier auch theoretisch sein. Ich kenne es halt so das man wenn keine Gründe dagegen sprechen, den Urlaub vor dem Mutterschutz nimmt der auch vor Geburt anfallen würde. Der der im nachgeburtlichen kann in Absprache eben auch nach der EZ genommen werden. Deshalb ja auch mein Rat da dem AG entgegen zu kommen und wenigstens einen Teil davon abzubauen.


mellomania

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und sich so den urlau wieder zu holen. das ist animation zum betrug. lest ihr nicht richtig?


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