Waldfee69
Liebe Frau Bader, folgender Sachverhalt liegt vor. Geburt 1. Kind: Ende Nov. 2016 Auslauf Arbeitsvertrag: Mitte Dez. 2016 Seit der Geburt keine Beschäftigung/Arbeitslosenmeldung Bezogen für 1. Kind bzw. beantragt: Mutterschaftsleistung über Arbeitgeber, später von der Krankenkasse in Höhe des Krankengeldes aufgrund des ausgelaufenen Arbeitsvertrages Elterngeld-Bezug 1. Kind: - Basiselterngeld, die ersten 2 Lebensmonate - ElterngeldPlus 3. - 22. Lebensmonat (würde bis Ende Sept. 2018 laufen) Geburtstermin 2. Kind: Anfang Februar 2018 Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht laut Krankenkasse nicht, da ich in keinem Anstellungsverhältnis bin. Hätte ich so für den Zeitraum von 3 Monaten der Mutterschutzfrist kein Einkommen (falls ich für das 2. Kind kein Elterngeld mehr bekäme)? Wie können wir aus dieser Konstellation das Beste herausholen? Die Elterngeldstelle riet mir dazu, das ElterngeldPlus so schell wie möglich in Basiselterngeld umzuwandeln, damit das Elterngeld für das 1. Kind nicht auf das Elterngeld des 2. Kindes angerechnet wird. Angeblich hätten wir sonst Anspruch auf die gleiche Höhe, da ich vor Beginn der 1. Elternzeit 2 Jahre beschäftigt war und der Bezug des Elterngeldes bei der Berechnung für das 2. Kind ausgeklammert werden würde. Ich weiß auch nicht, ob es sinnvoll wäre, mich zwischenzeitlich arbeitslos zu melden?! Ich freue mich auf eine klärende Antwort. Liebe Grüße Sabine
Hallo, ja, die Idee mit der Umwandlung kam mir auch. ArbGeld 1 geht nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es gibt noch die Einmalzahlung von www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüße NB
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