Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsregelung und Aufsichtspflicht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsregelung und Aufsichtspflicht

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, meine Kinder sind 12 und 8 Jahre alt, vom Vater bin ich seit 4 Jahren geschieden. Nun zieht der 500km weit weg. Die Kinder sollen ihn einmal monatlich mit dem Zug besuchen. Dabei müssen sie ein Mal umsteigen. Nun habe ich mich darum gekümmert, dass die Bahnhofsmission ihnen beim Umsteigen hilft, eine Begleitung wird auf der Strecke aber leider nicht angeboten. Mir ist es zeitlich und finanziell nicht möglich, die Kinder zu begleiten. Darf ich sie in dem Alter überhaupt alleine fahren lassen, oder verletze ich damit die Aufsichtspflicht? (Sie sind recht selbständig und zuverlässig) Die Kosten des Umgangs muss der Vater tragen, da bin ich doch richtig informiert? Danke und viele Grüße, Mel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, und er muss auch für die Reise sorgen. Reden Sie mal mit dem JA, wenn Sie meinen, die Kinder sind zu klein dafür, würde ich das nicht mitmachen. Dann muss der Vater kommen u sich in einem Hotel einmieten Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Tochter ist 8 und ich würde ihr das zutrauen ... aber das ist von den Kindern abhängig. Bei manchen weiß man, daß die sich regelkonform verhalten, bei anderen nicht. Meine Tochter ist Berlin / Nahverkehr erprobt.


Mitglied inaktiv

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Danke! Aber um das Zutrauen ging es mir gar nicht. Ich denke schon, dass die beiden das schaffen. Mir ging es darum, dass mir nicht hinterher einen Strick draus drehen kann wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht (Obwohl mir fast lieber wäre, ich dürfte es nicht. Denn wohl fühle ich mich dabei nicht, aber auf meine Bedenken nimmt der Vater keine Rücksicht...)


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