Manschgal
Sehr geehrte Frau Bader, Leider wusste ich nicht genau wie ich auf meine frage antworten kann, sodass sie dies auch sehen. Deswegen füge ich den verlauf meines letzten posts hinzu. Vielen Dank Frage: Sehr geehrte Frau Bader, Seit 2 Wochen habe ich von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen. Ich arbeite dort wieder seit Februar 2021 auf geringfügiger Basis in der elternzeit. In meinem Vertrag steht, ich arbeite wöchentlich 10 Stunden und bekomme dafür ein festgehalt, welches in Entgelt und übungsleiterpauschale aufgeteilt ist. Nun hab ich mein aktuelles Gehalt bekommen und es wurden nur das Entgelt ausbezahlt. Darf er das? Liebe Grüße von Manschgal am 27.08.2021 Antwort auf: Übungsleiterpauschale im Beschäftigungsverbot Hallo, dazu brauche ich weitere Angaben. Normalerweise arbeitet man nicht bei seinem AG mit Festgehalt und Übungsleiterpauschale. Hört sich nach Steuerbetrug an. NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2021 Antwort auf: Übungsleiterpauschale im Beschäftigungsverbot Danke für die schnelle Antwort Frau Bader. In meinem vertrag steht, dass die monats Vergütung 450 euro beträgt zuzüglich der Vergütung gem. Paragraph 3 nr 26 estg. Und dass ich eine gleichbleibende monatsvergütung in höhe von xxx euro erhalte. Diese monatspauschale wird in einen anteil minijoblohn und einen anteil Entgelt gem. Paragraph 3 nr 26 estg aufgeteilt. Ist dies so nicht rechtens? Und wie ist es wegen der übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot? Liebe Grüße von Manschgal am 31.08.2021
Hallo, nein, das ist nicht zulässig. Es umgeht nämlich, dass Sie eigentlich mehr verdienen und Steuern zahlen müssten . Sie können nicht bei Ihrer festen Tätigkeit ehrenamtlich mit Pauschale arbeiten. Liebe Grüße NB
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