japi
Hallo Frau Bader! Ich bin als Erzieherin in einer Regelgruppe (3-6 Jahre) tätig. In der Ankommphase und ab mittags bin ich auch für die U3-jährigen zuständig. Aus meiner bisherigen Erfahrung und mit dem Wissen, dass ich gegen Zytomegalie und Ringelröteln nicht immun bin, rechne ich im Falle einer Schwangerschaft mit einem Beschäftigungsverbot. Nebenbei bin ich allerdings noch wenige Stunden in der Woche selbständig und arbeite mit Kindern ab 4 Jahren mit Pferden zusammen. Wie würde sich das Beschäftigungsverbot auf meine Selbständigkeit auswirken. Denn meines Wissens haben doch nur Arbeitnehmer diesen Schutz. Kann mir dann jemand rechtlich gesehen meine Selbständigkeit verbieten? Dadurch würde ich viele Kunden verlieren. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Hallo, ich als AG hàtte ein Problem, wenn Sie diese Tàtigkeit weiter ausùben wùrden. Den Unterschied kann ich nicht seutlich erkennen - Sie kònnten sich auch hier bei Geschwisterkinder etc anstecken Liebe Grùsse NB
japi
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Gefallen wird es wohl keinem Arbeitgeber, wenn jemand neben dem Beschäftigungsverbot noch selbständig arbeitet. Hat er aber rein rechtlich gesehen denn die Möglichkeit dagegen anzugehen? Denn meines Wissens nach können Selbständige doch kein Beschäftigungsverbot bekommen?! Wie sieht es denn nach der Schwangerschaft während der Elternzeit aus? Dürfte ich dann auch nicht meiner Selbständigkeit nachgehen?
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Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
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