Genni
Guten Tag, ich bin Teilzeit als Kosmetikerin in einem Wellnesshotel angestellt (3x 8std pro woche) und führe gleichzeitig noch nebenbei ein Kleingewerbe als Kosmetikerin Zuhause, was mit meinem Arbeitgeber abgesprochen ist. Nun bin ich in der 9.ssw und seit knapp 3 Wochen krankgeschrieben. Hatte an meinem letzten Arbeitstag im Hotel starke Kreislaufprobleme und Krämpfe, sodass mir nur der Gedanke an die Arbeit dort unruhige Nächte bereitet. Der Arzt hat mir angeboten, ein BV auszustellen, da ich mit den Arbeitsbedingungen im Hotel einfach nicht klarkomme (putzen der saunen, Dampfbad, Toiletten, massieren, ständig Hitze u hohe Luftfeuchtigkeit im sauna Bereich, gelegentlich keine zeit für Pausen usw). Außerdem halte ich keine 8 Stunden durch. In meinem Kosmetikstudio Zuhause ist es anders. Es gibt ein anderes Raumklima, keine schweren körperlichen arbeiten, keine masssgen, ich arbeite maximal 3-4 stunden am tag und kann mir zwischen jeden Kunden soviel pause einplanen wie ich möchte, mich aufs Sofa legen, an den Kühlschrank gehen usw Das BV käme mir wirklich sehr gelegen, aber ich habe Angst, dass ich mein Studio Zuhause dann auch aufgeben muss, was ja auch ein Teil meines Einkommens und meiner Existenz auch für die Zukunft ist. Oder wäre mein Studio vom BV nicht betroffen? Falls doch, welche Möglichkeiten gibt es für mich? Ich könnte mir notfalls noch vorstellen 3x4 anstatt 3x8 std die woche (bei gleichbleibenden Gehalt) im hotel zu arbeiten, falls dies weiterhelfen könnte, mein Studio zu sichern?!
Hallo, da würde ich mit dem AG reden, der kann die Gegebenheiten ändern. ich als AG wäre verstimmt, wenn in der grds. gleichen Tätigkeit privat weiter gearbeitet würde. das kann uU einen Grund zur Kündigung darstellen. Liebe Grüße NB
desireekk
Und wieder: das BV wird durch den AG ausgestellt, nicht durch den Gyn. Wenn Du meinst dass deine Tätigkeit nicht "schwangerschaftsgerecht" ist, wende Dich an deinen AG. Wenn der nichts tut, dann an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Und ja, man kann auch ein teil. BV erlassen auf z. B. 4 std. tgl. Gruss d
chrissicat
Wenn das Beschäftigungsverbot tätigkeitsbezogen ist, muss es vom Arbeitgeber verhängt werden. Der Arbeitgeber kann dich alternativ aber auch anders einsetzen. Ein teilweises Beschäftigungsverbot ist durchaus auch möglich. Ein Beschäftigungsverbot, das nicht tätigkeitsbezogen ist, sondern mit dir persönlich / ausschließlich deiner Schwangerschaft zusammenhängt, wird vom Arzt erteilt. Hier dürftest du dann aber auch nicht nebenbei trotzdem selbstständig arbeiten. Du schreibst, du bist seit 3 Wochen krankgeschrieben. Ein Beschäftigungsverbot kann nicht als verlängerte Krankmeldung oder als Ersatz für eine Krankmeldung genutzt werden. Dies sind 2 grundlegend andere paar Schuhe.
Mitglied inaktiv
Wenn du wie aus dem Text zu entnehmen, ein BV "für jede Tätigkeit" vom Gynäkologen hast, dann gilt das für jede Tätigkeit. Genau genommen gilt das zwar für jede Tätigkeit im abhängigen Beschäftigungsverhältnis und streng genommen nicht für selbständige Tätigkeiten. Aber du kannst nicht zu Hause Kosmetikstudio machen und dich im Angestelltenverhältnis als Kosmetikerin vom Frauenarzt freistellen lassen. Das ist schon sehr dreist. Am besten sollte dein FA das BV zurücknehmen (dafür ist er ohnehin nicht zuständig) und die Gewerbeaufsicht sich um deine Tätigkeiten kümmern. Dampfbad, Hitze, ständiges Stehen sind ohnehin mutterschutzrechtlich nicht okay. Dein Arbeitgeber kann dir aber andere, geeignete Aufgaben zuweisen. Und er kann dir z.B. 6 Tage a 4 Std anbieten statt 3 Tage a 8 Std. Du willt die Hälfte arbeiten für das volle Gehalt. Eine solche Forderung kannst du nicht stellen. Du kannst nur fordern, dass der AG sich an die mutterschutzrechtlichen Vorgaben hält. Die Arbeitsleistung hast du prinzipiell zu erbringen.
Genni
Der FA würde mir ein BV geben, weil es mir echt beschissen geht. Wenn es nach mir ginge, würde ich weder im hotel noch von Zuhause aus arbeiten. Aber das arbeiten im Studio daheim stecke ich noch einigermaßen gut weg weil es ganz andere Umstände sind, aber ich bin finanziell auf beides angewiesen. Das ist das Problem
Mitglied inaktiv
Ist aber einerlei, weil der Arzt kein BV aussprechen darf sondern dich nur krank schreiben darf. Und logisch das du nicht arbeiten darfst, auch freiberuflich, wenn du krank geschrieben bist. IMO darfst Du das auch nicht wenn Du ein volles BV bekommst. Dein AG darf dir wegen dem Job ein BV geben, entweder ein ganzes oder auch ein teilweises. Der Arzt aber nicht. Und mal ehrlich, ich als AG würde ein solches BV das vom Arzt ausgestellt wurde - im Wissen das du daheim den gleichen Job machst - auch anzweifeln. Ich würde mit dem AG reden und versuchen die Zeiten zu strecken. Und über die Tätigkeiten welche eben wegen Mutterschutz nicht möglich sind dann schauen ob es ein teilweises BV gibt. Er bekommt deinen Verdienstausfall wieder, Du hast weniger Belastung aber keine finanzielle Einbussen beim Gehalt. Ob du deinen Nebenverdienst weiter ausüben kannst/willst, musst du dann schauen.
Mitglied inaktiv
Wenn es dir so beschissen geht, dass du am besten weder für den AG noch zu Hause arbeiten solltest, dann ist das eindeutig die Indikation für eine Krankschreibung und eben kein BV. Und in dem Fall darfst du dann auch tatsächlich nirgends arbeiten, weil du alles zu tun hast, um deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Wenn es dir aber nicht so beschissen geht, so dass du unter schwangerengerechten Bedingungen arbeiten könntest, dann schalte die Behörde ein und laß den Arbeitgeber dir eine passende Arbeit geben. Dir ist scheinbar nicht bewußt, dass du eine arbeitsvertragliche Mitwirkungspflicht hast, dass du für dein Geld tatsächlich die vereinbarte Leistung erbringen musst. Du willst Geld, aber am besten nichts dafür tun. Jedenfalls macht es dir keinerlei Probleme, dass du den Chef mit seinen Kunden im Regen stehen läßt. Der ja im Krankheitsfall deine Gehälter aus eigener Tasche bezahlt. Hauptsache deine Kunden zu Hause bringen was ein.
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