2malmutti
Hallo! Ich bin zur Zeit in Beschäftigungsverbot wegen Stillzeit bis Ende des Jahres, weil ich als Gynäkologin arbeite und laut Mutterschutzgesetz darf ich nicht tätig werden wegen Infektionsrisiko und Nachtarbeit. Ich habe mich in letzten Jahr als energetischen Therapeut ausgebildet und würde ich gerne den AG zustimmen lassen wegen einer Kleingewerbe Anmeldung. Darf ich während des Beschäftigungsverbotes anderen Arbeit überhaupt leisten? Darf der AG die Nebentätigkeit nicht zustimmen wegen U2 Verfahren von der Krankenkasse? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, ich sehe das Problem, dass er Sie jeder Zeit zurückholen u umsetzen kann. Außerdem kann die Stillerei ja auch plötzlich enden und Sie müssen wieder arbeiten.Wenn das alles zu berücksichtigen ist, können Sie ihn fragen. Es stellt sich dann die spannende FRage, ob er die Stunden/ den Lohn kürzen darf. Denn Sie können ja nicht für 40 Std in einem BV bezahlt werden und dann noch zB 30 weitere Stunden freiberuflich arbeiten. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin angestellte Erzieherin in einer Kita. In meiner Gruppe sind Kinder im Alter von 3-6 Jahren. In den ersten Stunden morgens und im Nachmittagsbereich bin ich aber auch bei den U3-Kindern. Mal angenommen ich bekäme bei einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot wegen fehlender Immunität für Ringelröteln und Zytomegali ( ...
Guten Tag, ich bin Teilzeit als Kosmetikerin in einem Wellnesshotel angestellt (3x 8std pro woche) und führe gleichzeitig noch nebenbei ein Kleingewerbe als Kosmetikerin Zuhause, was mit meinem Arbeitgeber abgesprochen ist. Nun bin ich in der 9.ssw und seit knapp 3 Wochen krankgeschrieben. Hatte an meinem letzten Arbeitstag im Hotel starke Kr ...
Hallo Frau Bader! Ich arbeite als angestellte Osteopathin in einer Praxis. Ist es möglich mein Nebengewerbe als Yogalehrerin, trotz Beschäftigungsverbots in der Osteopathie, weiter zu führen? Das Beschäftigungsverbot wird vom Arbeitgeber wegen zu starker körperlicher Belastung ausgestellt (d.h. regelmäßiges Heben über 5kg...) Vielen Dank vorab! ...
Hallo Frau Bader, Bin Friseurin und habe von meiner FA wegen der chemischen Behandlungen und dem langen stehen Beschäftigungsverbot bekommen, ich habe aber noch ein Nebenerwerbe auch im Friseurhandwerk als Gbr mit einem Geschäftspartner und Angestellten, meine Frage auch wenn ich in meinem Laden nicht arbeite muss ich dann das Nebengewerbe abmelde ...
Hallo Frau Bader, ich habe seit Jahren ein Nebengewerbe mit einem Onlineshop auf Kleinunternehmergröße. Aufgrund von Umständen, die rein durch meinen Arbeitgeber verursacht werden, möchte meine FA mir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Dort kann verschiedenes angekreuzt werden, es wurde "Das Beschäftigungsverbot bezieht sich auf j ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit
- Kindesunterhalt im WM 50:50 und beginnende Elternzeit
- BV nach Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss
- Arbeitsverhältnis
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit
- Fragen zu Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Exfrau verlangt zusätzliche Betreuung
- AG übermittelt bei Kindkrank inkorrekte Stundenanzahl an KK