Hallo! Ich bin zur Zeit in Beschäftigungsverbot wegen Stillzeit bis Ende des Jahres, weil ich als Gynäkologin arbeite und laut Mutterschutzgesetz darf ich nicht tätig werden wegen Infektionsrisiko und Nachtarbeit. Ich habe mich in letzten Jahr als energetischen Therapeut ausgebildet und würde ich gerne den AG zustimmen lassen wegen einer Kleingewerbe Anmeldung. Darf ich während des Beschäftigungsverbotes anderen Arbeit überhaupt leisten? Darf der AG die Nebentätigkeit nicht zustimmen wegen U2 Verfahren von der Krankenkasse? Vielen Dank für Ihre Antwort!
von 2malmutti am 12.03.2020, 22:55