2malmutti
Hallo! Ich bin zur Zeit in Beschäftigungsverbot wegen Stillzeit bis Ende des Jahres, weil ich als Gynäkologin arbeite und laut Mutterschutzgesetz darf ich nicht tätig werden wegen Infektionsrisiko und Nachtarbeit. Ich habe mich in letzten Jahr als energetischen Therapeut ausgebildet und würde ich gerne den AG zustimmen lassen wegen einer Kleingewerbe Anmeldung. Darf ich während des Beschäftigungsverbotes anderen Arbeit überhaupt leisten? Darf der AG die Nebentätigkeit nicht zustimmen wegen U2 Verfahren von der Krankenkasse? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, ich sehe das Problem, dass er Sie jeder Zeit zurückholen u umsetzen kann. Außerdem kann die Stillerei ja auch plötzlich enden und Sie müssen wieder arbeiten.Wenn das alles zu berücksichtigen ist, können Sie ihn fragen. Es stellt sich dann die spannende FRage, ob er die Stunden/ den Lohn kürzen darf. Denn Sie können ja nicht für 40 Std in einem BV bezahlt werden und dann noch zB 30 weitere Stunden freiberuflich arbeiten. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin angestellte Erzieherin in einer Kita. In meiner Gruppe sind Kinder im Alter von 3-6 Jahren. In den ersten Stunden morgens und im Nachmittagsbereich bin ich aber auch bei den U3-Kindern. Mal angenommen ich bekäme bei einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot wegen fehlender Immunität für Ringelröteln und Zytomegali ( ...
Guten Tag, ich bin Teilzeit als Kosmetikerin in einem Wellnesshotel angestellt (3x 8std pro woche) und führe gleichzeitig noch nebenbei ein Kleingewerbe als Kosmetikerin Zuhause, was mit meinem Arbeitgeber abgesprochen ist. Nun bin ich in der 9.ssw und seit knapp 3 Wochen krankgeschrieben. Hatte an meinem letzten Arbeitstag im Hotel starke Kr ...
Hallo Frau Bader! Ich arbeite als angestellte Osteopathin in einer Praxis. Ist es möglich mein Nebengewerbe als Yogalehrerin, trotz Beschäftigungsverbots in der Osteopathie, weiter zu führen? Das Beschäftigungsverbot wird vom Arbeitgeber wegen zu starker körperlicher Belastung ausgestellt (d.h. regelmäßiges Heben über 5kg...) Vielen Dank vorab! ...
Hallo Frau Bader, Bin Friseurin und habe von meiner FA wegen der chemischen Behandlungen und dem langen stehen Beschäftigungsverbot bekommen, ich habe aber noch ein Nebenerwerbe auch im Friseurhandwerk als Gbr mit einem Geschäftspartner und Angestellten, meine Frage auch wenn ich in meinem Laden nicht arbeite muss ich dann das Nebengewerbe abmelde ...
Hallo Frau Bader, ich habe seit Jahren ein Nebengewerbe mit einem Onlineshop auf Kleinunternehmergröße. Aufgrund von Umständen, die rein durch meinen Arbeitgeber verursacht werden, möchte meine FA mir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Dort kann verschiedenes angekreuzt werden, es wurde "Das Beschäftigungsverbot bezieht sich auf j ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell
- Gehalt während Beschäftigungsverbot
- Abfindung in gesetzlicher Elternzeit