MathildasMum
Hallo Frau Bader! Ich arbeite als angestellte Osteopathin in einer Praxis. Ist es möglich mein Nebengewerbe als Yogalehrerin, trotz Beschäftigungsverbots in der Osteopathie, weiter zu führen? Das Beschäftigungsverbot wird vom Arbeitgeber wegen zu starker körperlicher Belastung ausgestellt (d.h. regelmäßiges Heben über 5kg...) Vielen Dank vorab! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich halte das für problematisch, insbesondere, dies dem Arbeitgeber zu transportieren. Ich würde mir ausdrücklich vom Arzt bescheinigen lassen, dass diese Tätigkeit nicht vom Beschäftigungsverbot betroffen ist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mit Zustimmung des Arbeitgebers und "OK" durch den Frauenarzt dürfte das zulässig sein. Das BV gibt es ja wegen der Arbeit. Sport in der Schwangerschaft ist erlaubt und bei vernünftiger Betätigung sehr gut.
MathildasMum
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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