Guten Tag,
Angenommen Arbeitnehmerin "A" ist noch bis Ende des Jahres in Elternzeit (bezieht kein Elterngeld mehr)und arbeitet in Teilzeit.
Der Vertrag von A läuft dann auch gleichzeitig mit A's Elternzeit aus weil er befristet ist.
Danach würde A's Vollzeitvertrag wieder greifen.
Nun ist es so das A wieder Nachwuchs bekommt und seit kurzem wieder ein Bv ausgesprochen bekommen hat.
Wie ist das nun...A bekommt aktuell noch Teilzeitgehalt und was wäre dann wenn A's Vollzeit Vertrag anfang des Jahres wieder greift?
Was steht A denn nun weiterhin zu? Das Teilzeitgehalt bis zum Mutterschutz oder ab Januar dann A's Vollzeitgehalt?
A's Arbeitgeber meinte A bekäme ab ende des Jahres gar nichts mehr an Lohn.
von
Milckysick
am 23.11.2018, 12:51
Antwort auf:
Teilzeitvertrag - Bv - Vollzeitvertrag
Hallo,
man bekommt dann immer das, was man ohne BV erhalten würde.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.11.2018
Antwort auf:
Teilzeitvertrag - Bv - Vollzeitvertrag
das was sie auch ohne bv erhalten würde. also jetzt noch tz und bei beginn der vz eben vz. sofern das bv in ordnung ist.
von
mellomania
am 23.11.2018, 15:21
Antwort auf:
Teilzeitvertrag - Bv - Vollzeitvertrag
Im Moment bekäme A weiterhin das Teilzeitgehalt. Sofern sie eine Vollzeitkinderbetreuung nachweisen kann, bekäme sie danach wieder das Vollzeitgehalt. Also immer das, was sie ohne BV erhalten hätte.
Wenn der Vollzeitarbeitsvertrag wirklich greift, kann der AG nicht sagen, es dass es kein Gehalt mehr gibt.
LG terkey
von
Terkey235
am 23.11.2018, 15:32