Sara123456
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin in RLP und habe Anfang Mai mit meiner Chefin besprochen zum 1.10.21 Teilzeit in Elternzeit zurückzukehren (offizielle Ez endet September 2022). Ende Mai wurde eine neue Schwangerschaft festgestellt. Nun habe ich leider weder einen Vertrag für die Teilzeitbeschäftigung bekommen noch irgendwelche schriftlichen Nachweise. Aktuell sieht es so aus, dass ich wegen einer Risikoschwangerschaft wohl ein BV bekomme und zum 1.10. nicht wieder arbeiten gehen kann. Jetzt frage ich mich, ob ich dann wenigstens meinen Verdienst erhalte? Und ob es normal ist keinen Nachweis über die besprochene und beantragte TZ in EZ zu erhalten beim Land RLP? Eine Kollegin startet ebenfalls gerade TZ in EZ und hat auch keinen Vertrag oder Nachweis erhalten. Über eine hilfreiche Auskunft bin ich sehr dankbar. Viele Grüße Sara
Hallo, ich würde mich zunächst um entsprechende Nachweise bemühen und dann die Schwangerschaft mitteilen. Bei Beamten ist dies möglich. Problematisch sehe ich das Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft. Grundsätzlich führt eine Risikoschwangerschaft nicht zu einem Beschäftigungsverbot, sondern zu einer Krankschreibung. Das hängt natürlich von der Tätigkeit ab. Wichtig ist, dass man nur dann ein Beschäftigungsverbot bekommt, wenn die Gefährdung von der Arbeitsstelle ausgeht, nicht von der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB
mellomania
eine risiko schwangerschaft begründet eigentlich gar kein bv. du wirst engmaschiger kontrolliert, mehr nicht. ohne vertrag wird das für dich schwer, das nachzuweisen. wenn sie nix mehr davon weiß und du diese vereinbarung mangels zeugen nicht beweisen kannst... weiß der AG bereits von der schwangerschaft?
cube
dann würde ich jetzt - sofern der AG noch nichts von der Schwangerschaft weiß - schriftlich nachfragen (Mail), wie das mit der mündlich vereinbarten TZ aussieht. Du würdest umBestätigung dieser bitten. Dann hast du gute Chancen, auch im BV dein Gehalt zu bekommen. Ohne irgendeinen Beweis, dass dir die TZ zugesagt wurde eher schwierig. Oder du hast die TZ bereits schriftlich offiziell auch beantragt und innerhalb der Frist keine Antwort erhalten - dann gilt die TZ auch als genehmigt.
luvi
Hallo, Du könntest z. B. auch nachfragen (per Mail), wie dein Dienstplan ist, oder irgendwas in der Art, so dass aus dem Geschriebenen hervorgeht, dass deine Tätigkeit ab Oktober geplant ist. LG luvi
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