Sara123456
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin in RLP und habe Anfang Mai mit meiner Chefin besprochen zum 1.10.21 Teilzeit in Elternzeit zurückzukehren (offizielle Ez endet September 2022). Ende Mai wurde eine neue Schwangerschaft festgestellt. Nun habe ich leider weder einen Vertrag für die Teilzeitbeschäftigung bekommen noch irgendwelche schriftlichen Nachweise. Aktuell sieht es so aus, dass ich wegen einer Risikoschwangerschaft wohl ein BV bekomme und zum 1.10. nicht wieder arbeiten gehen kann. Jetzt frage ich mich, ob ich dann wenigstens meinen Verdienst erhalte? Und ob es normal ist keinen Nachweis über die besprochene und beantragte TZ in EZ zu erhalten beim Land RLP? Eine Kollegin startet ebenfalls gerade TZ in EZ und hat auch keinen Vertrag oder Nachweis erhalten. Über eine hilfreiche Auskunft bin ich sehr dankbar. Viele Grüße Sara
Hallo, ich würde mich zunächst um entsprechende Nachweise bemühen und dann die Schwangerschaft mitteilen. Bei Beamten ist dies möglich. Problematisch sehe ich das Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft. Grundsätzlich führt eine Risikoschwangerschaft nicht zu einem Beschäftigungsverbot, sondern zu einer Krankschreibung. Das hängt natürlich von der Tätigkeit ab. Wichtig ist, dass man nur dann ein Beschäftigungsverbot bekommt, wenn die Gefährdung von der Arbeitsstelle ausgeht, nicht von der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB
mellomania
eine risiko schwangerschaft begründet eigentlich gar kein bv. du wirst engmaschiger kontrolliert, mehr nicht. ohne vertrag wird das für dich schwer, das nachzuweisen. wenn sie nix mehr davon weiß und du diese vereinbarung mangels zeugen nicht beweisen kannst... weiß der AG bereits von der schwangerschaft?
cube
dann würde ich jetzt - sofern der AG noch nichts von der Schwangerschaft weiß - schriftlich nachfragen (Mail), wie das mit der mündlich vereinbarten TZ aussieht. Du würdest umBestätigung dieser bitten. Dann hast du gute Chancen, auch im BV dein Gehalt zu bekommen. Ohne irgendeinen Beweis, dass dir die TZ zugesagt wurde eher schwierig. Oder du hast die TZ bereits schriftlich offiziell auch beantragt und innerhalb der Frist keine Antwort erhalten - dann gilt die TZ auch als genehmigt.
luvi
Hallo, Du könntest z. B. auch nachfragen (per Mail), wie dein Dienstplan ist, oder irgendwas in der Art, so dass aus dem Geschriebenen hervorgeht, dass deine Tätigkeit ab Oktober geplant ist. LG luvi
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
Die letzten 10 Beiträge
- Steuerbescheid für Elterngeld
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit