Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklassenwechsel wegen Elterngeld ab Kinderwunsch?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerklassenwechsel wegen Elterngeld ab Kinderwunsch?

Sommernachtstraum012

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben in diesem Monat geheiratet und stehen nun vor der Frage wie wir die Steuerklasse wechseln sollen. Er verdient in Klasse 1 ca 2040 netto (2520 brutto, er ist Soldat, daher keine Sozialabgaben). Ich verdiene in Steuerklasse 1 ca 1880 netto (3170 brutto als Angestellte im öffentlichen Dienst). Normalerweise würden wir in 4/4 wechseln. Jedoch wünschen wir uns ein Baby und deswegen fragen wir uns, in welche Klasse wir nun am besten wechseln sollten. Stimmt es, dass ab nächstem Jahr das brutto für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird? Dann wäre es ja egal in welche Klasse wir wechseln?? Ich hoffe, Sie können da etwas Licht ins Dunkel bringen? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei der Berechnung des Elterngeldes ist es so, dass es gut ist, wenn der Nettoverdienst hoch ist. D.h., dass die Teilung 4-4 dafür sinnvoll wäre. Man kann jedoch nicht allgemein sagen, welche Steuerklassenverteilung gut ist, weil es auf das jeweilige Einkommen ankommt. Liebe Grüße, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei der Berechnung des Elterngeldes ist es so, dass es gut ist, wenn der Nettoverdienst hoch ist. D.h., dass die Teilung 4-4 dafür sinnvoll wäre. Man kann jedoch nicht allgemein sagen, welche Steuerklassenverteilung gut ist, weil es auf das jeweilige Einkommen ankommt. Liebe Grüße, NB


Sommernachtstraum012

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe oben ja unsere Gehälter angegeben. Was halten Sie denn in unserem speziellen Fall für sinnvoll? Ist es nicht so, dass ab 2013 nur noch vom Bruttogehalt ausgegangen wird? Dann wäre es doch egal, oder? VIele Grüße


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