Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sperre AA ?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sperre AA ?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, folgende Situation: Ein Chef will und kann(anscheinend!) seiner Mitarbeiterin nach der EZ keine Teilzeitstelle bieten. Nun fängt diese Vollzeit wieder an,d.h. 9-18 Uhr! Auf Dauer wird es aber den Schw.Eltern, die mittags nach dem Kindi nach dem Kind schauen(3Jahre alt) zuviel den Kleinen jeden Mittag zu haben(ist irgendwo auch verständlich und nicht ganz Sinn der Sache!). Frage ist folgende: Wenn nun die AN selber kündigen würde auf Grund dessen,das sie niemand für den Kleinen hat, müßte sie dann mit einer 12 Wo-Sperre durch das Arbeitsamt rechnen? Danke für die Info! MfG Dani


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mailady hat recht- wieviele AN hat der Betrieb denn-haben Sie nicht einen Anspruch? Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich musste damals auch selbst kündigen, da sich meine Arbeitszeiten mit den Kitazeiten nicht vereinbaren ließen. Ich musste lediglich einen extra Zettel ausfüllen auf dem ich meine Kündigung begründen musste und versichern musste dass ich das Gespräch mit meinem Chef gesucht habe um eine Lösung zu finden, dieser mir aber keine andere Möglichkeit bieten konnte. Wenn du schon wieder angefangen hast zu arbeiten musst du halt dazu schreiben dass deine Schwiegereltern sich nach den ersten Wochen überfordert fhlen und eine weitere Betreuung des Kindes ablehnen. Sie sind ja nicht verpflichtet sich um das Kind zu kümmern. Dann dürfte dir eigentlich niemand ne Sperre verpassen. Aber wenn dein Kind nur Halbtaghs betreut wird dann bekommst du auch nur anteiliges Arbeitslosengeld. Dass heißt du musst dem AAmt mind 30 std/woche zur verfügung stehen, dann bekommst du allerdings auch nur Arbeitslosengeld anteilig für 30 Stunden. Ist das Kind nicht mind 6 Std täglich betreut dann bekommst du auch kein Arbeitslosengeld. Ich hoffe ich konnte helfen! LG


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