ifnorden
Sehr geehrte Frau Bader, Am 12.10.18 hat mein Chef mir mitgeteilt, dass er die Firma zum Jahresende verkauft, ich aber eventuell übernommen werden kann vom neuen Inhaber. Ich wollte fair und ehrlich sein und habe ihm gesagt, dass ich wahrscheinlich schwanger bin, aber erst am 18.10.18 einen Termin beim Arzt habe. Nun kam heute, am 16.10.18, die Kündigung zum 31.12.18. Ich weiß, dass ich eigentlich im Kündigungsschutz bin, aber am Liebsten möchte ich die Kündigung akzeptieren. Mein Chef ist ein Choleriker, der wird mir das Arbeiten zur Hölle machen und er wird es auch nicht ohne Anwälte klären, jede Kündigung im Betrieb landete vor Gericht. Das stehe ich nicht durch. Nur wenn ich die Kündigung akzeptiere, bekomme ich doch sicherlich eine Sperre und kein Alg1, oder? Ich bin gerade total hilflos... Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Frage ist doch, ob eine Betriebsübernahme sattfindet - dann muss der neue AG auch Sie nehmen. Eine Kündigung in der SchwS ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig. Natürlich müssen Sie sich wehren. Kündigungsscutzklage und sofort bei der Agentur f Arbeit melden. Sicherlich sind Sie sonst gesperrt. Liebe Grüße NB
mellomania
hmmm..ohne arbeitgeber hast du keine möglichkeit elternzeit zu machen. wenn du übernommen wirst, ist der chef doch ein andrer oder? würde es sich da nicht lohnen zu kämpfen? du stehst dann ganz ohne da..das wollte ich nicht,,grad mit kind etc..
Felica
Kündigen darf dich der AG nur mit Sondergenehmigung. Sofern du wirklich schwanger bist. Akzeptierst du die Kündigung, hast du nur Nachteile. Ohne AG keine EZ, Sperre beim ALG1, weniger Mutterschaftsgeld, weit weniger Elterngeld. Außer du findest nun sehr schnell wieder einen neuen AG. Fraglich ist halt, wie toll findet der das wenn du kaum dort angefangen ihm eröffnest das du beim Vertrag unterschreiben schon wusstest das du schwanger bist. Musst am ende du entscheiden.
drosera
Hallo! Das tut mir leid, aber da hast du wohl was fürs Leben gelernt. Also: umgehend beim Arbeitsamt melden, nichts von einer möglichen Schwangerschaft erwähnen. Du hast ab heute 3 Tage Zeit. Dann Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag prüfen, ob du überhaupt so einfach gekündigt werden darfst und vor allem mit einer Frist von weniger als 2 Monaten. Am Donnerstag in Ruhe den Frauenarzttermin machen. Wenn du schwanger sein solltest, dann hast du noch 12 Tage Zeit, deinen AG offiziell zu informieren - deine Bedenkzeit und Phase, um die rechtlichen Fragen zu klären. Alles Gute!
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite noch ca. 3,5 Wochen und soll diese nun komplett durch arbeiten. Wir sind bis diesen Monat noch in Kurzarbeit gewesen und mein AG hat mich stark ins Minus geplant und möchte natürlich das ich die Stunden jetzt aufarbeite. Das wären statt 38,5h nun 44,5h. Allerdings habe ich auch noch einen Nebenjob in dem v ...
Guten Tag, Kurz zu meiner Situation: bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeite ich seit 2 Jahren vollzeit als Pflegefachfrau. Am 1.1. Diesen Jahres bin ich in die Position der stellvertretende pflegedienstleitung gekommen. Hierfür habe ich einen Änderungsvertrag erhalten worin die neue Position und die Gehaltsanpassung vereinbart wurde. Nun bin ic ...
Ich komm im November in eine Höhere Gehaltsstufe (Krankenschwester), was wenn ich vorher schwanger werde und in Berufsverbot muss, erhalte ich dann dennoch das Geld der erhöhten Stufe?
Hallo, Meine ist folgende. Ich bin seit März im Beschäftigungsverbot und wohne in Berlin. Da mein Mann inzwischen einen Job in NRW bekommen hat, wollen wir dorthin umziehen. Jetzt ist jedoch die Frage, ob das so einfach geht. Ist mein Arbeitsvertrag damit nicht automatisch ungültig, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe? Ich befürchte nämlic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin als Ärztin im Krankenhaus (Tarifvertrag TV -Ärzte) tätig. Meine Schwangerschaft habe ich in der 7 SSW bekannt gegeben und seitdem keine Dienste mehr gemacht. In den darauffolgenden Monaten habe ich für jeden Tag eine Schwangerschaftsausgleichzahlung pro Tag bekommen an dem ich nicht krank war oder Urlaub hatte, da i ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde heute gekündigt und bin schwanger. Habe jedoch meinen Arbeitgeber heute nicht darüber informiert da ich den ersten Ultraschall Termin erst am Freitag diese Woche habe. Ich werde meinen Arbeitgeber am Freitag über die Kündigung schriftlich per Mail informieren. Muss ich auch eine Kündigungsschutzklage einreichen? ...
Guten Tag Frau Bader, ich wende mich an Sie in der Hoffnung, eine kompetente Antwort in Bezug auf meinen Nebenjob und meiner Schwangerschaft zu erhalten, da meine Frauenarztpraxis bisher keine große Hilfe war. Momentan arbeite ich 24h pro Woche in meinem „normalen“ Bürojob - eine Tätigkeit, die ich bis zum Mutterschutz weiter fortführen kann ...
Hallo, ich möchte gerne in der 28 SSW zu meiner Tante, ihrem Mann und Cousine ziehen, diese wohnen 264 km entfernt. Diese haben ein eigenes Haus mit ca. 290 m². Ich hätte ein eigenes Bad und die Unterstützung meiner Familie in den 2J Elternzeit. Ich bin weder verheiratet mit dem Kindesvater noch wohnen wir zusammen. Auch habe ich die Vatersc ...
Hallo, Ich hab von meiner Frauenärztin eine strikte Bettruhe verordnet gekriegt, das ist meine erste Schwangerschaft. Mein Mann geht jetzt Tag zur Arbeit (8stunden),wir haben Eigenheim 150 m2 , könnte ich eine Haushaltshilfe durch meine aok beauftragen? mit freundlichen Grüßen Ekaterina
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 16. SSW und habe meinen Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) vor mehr als 2 Wochen über meine Schwangerschaft informiert. Seitdem wurde mir noch kein Gespräch angeboten, um meine Fragen zu klären und die individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ich habe bereits mehrfach telefonisch und per Mail um ...
Die letzten 10 Beiträge
- Darf Jugendamt Gabe von Muttermilch verbieten
- Beschäftigungsverbot
- Unterhalt ab 18
- Versicherung - Elterngeldbezug ohne Elternzeit
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben