Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit in der 3-monatogen Sperre vom Arbeitsamt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit in der 3-monatogen Sperre vom Arbeitsamt

190505

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Ich bin in der Elternzeit, mein Kind hat am 28.04.2017 Geburtstag. Mein Mann hat Abfindung genommen und kriegt vom Mai bis Juli eine Sperre vom Amt. Kann er trotzdem Elternzeit in der Sprrfrist beantragen? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es geht ihm um die Elternzeit oder das Elterngeld? Elternzeit Nein, da er kein Arbeitgeber hat. Elterngeld für mindestens zwei Monate würde ich sagen das geht. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Bei wem möchte er denn Elternzeit beantragen, wenn er keinen Arbeitgeber mehr hat?


mellomania

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er kann ja keine elternzeit nehmen weil er keinen arbeitgeber mehr hat.


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