Nicole1991
Hallo, ich befinde mich seid knapp 2 jahren in Elternzeit habe aber 3 Jahre beantragt. Jetzt ist meine Frage wenn ich bei meinem Arbeitgeber kündige und mich Arbeitslos beim Arbeitsamt melde, anspruch auf Arbeitslosengeld habe!? Mein Arbeitgeber würde mir auch einen Aufhebungsvertrag ausstellen. Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber eine Ausbildng gemacht und knapp 2 Jahre nach meiner Ausbildung dort gearbeitet. Dann bin ich schwanger geworden. Vielen dank schonmal :)
Hallo, stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung oder betreuen Sie das Kind? Ja, wenn es keinen ordentlichen Grund gibt, werden Sie gesperrt. Liebe Gruesse, NB
Sternenschnuppe
Ja, das gibt eine Sperre, wenn Du nicht gravierende Gründe nachweisen kannst warum Du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Was sind denn die Gründe wenn Du erzählen magst ?
Nicole1991
Ja das Problem ist halt das wir nur ein Auto haben und ich nicht zu meiner Arbeitsstelle komme weil die zu weit weg ist und mit den Arbeitszeiten in meiner Firma ist das mit Kind auch schlecht. Unser Sohn kann auch dieses Jahr noch nicht in den Kiga weil ich erst für nächstes Jahr einen Platz für ihn habe.
Sternenschnuppe
Danke für die Antwort. Wird aber bei den Gründen eine Sperre geben. Beziehungsweise gar kein ALG1, denn ohne Betreuung stehst Du dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung. Du hast ja verlängert und dementsprechend auch noch Zeit Deinen Rechtsanspruch auf Betreuung ( den das Kind jetzt schon hat, notfalls Tagesmutter) durchzusetzen und zu schauen wie Du zur Arbeit kommst. Mein Mann muss auch Zug fahren, damit ich Arbeit und Kinder koordiniert bekomme ;-) Eine unbefristete Stelle heutzutage aufzugeben, da würde ich noch einmal genau schauen ob es nicht doch geht.
Nicole1991
Ok dann müssen wir uns das nochmal genau überlegen wie wir das machen in Zukunft. Ich danke dir auf jeden Fall schonmal für die Infos. Die haben mich ein ganzes Stück weiter gebracht. ;)
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