Hallo ich habe eine Frage ich muss kündigen da ich keine Betreuung für mein Sohn habe bin aber noch 2 Jahre Mutter Schutz bekomme ich trozdem eine sperre von AMD?
von Lena112 am 18.02.2019, 20:05
Hallo ich habe eine Frage ich muss kündigen da ich keine Betreuung für mein Sohn habe bin aber noch 2 Jahre Mutter Schutz bekomme ich trozdem eine sperre von AMD?
von Lena112 am 18.02.2019, 20:05
Hallo, Sie sind noch 2 Jahre in Elternzeit? Warum brauchen Sie dann eine Betreuung? Oder wollen Sie TZ arbeiten? Sorry, so kann ich das nicht beantworten. Liebe Grüße NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2019
kannst du das mal noch erklären bitte? zwei jahre mutterschutz gibt es nicht. bist du zwei jahre in elternzeit? warum brauchst du dann betreuung? wie alt ist dein kind? ich verstehe deine frage nicht, sorry...
von mellomania am 18.02.2019, 20:19
Mutterschutz ist nur längstens 12 Wochen nach Geburt. Was du meinst ist sicherlich elternzeit, die geht längstens 3 Jahre. Solltest du 2 Jahre beim Arbeitgeber eingereicht haben, dann verlängere besser um das 3te Jahr. Kann der Arbeitgeber nicht verbieten. Damit wärst du ein weiteres Jahr krankenversichert. Kündigen ist also dann nicht nötig. Hast du weniger wie 2 Jahre angegeben, dann kann der Arbeitgeber es ablehnen. Dann müsstest du leider wirklich kündigen. Ohne Kinderbetreuung bekommst du sowieso kein Arbeitslosengeld. Sperre spielt da dann keine Rolle. Wenn möglich verlängere also besser die Elternzeit statt zu kündigen.
von Felica am 18.02.2019, 21:17
Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Monat Vollzeit arbeiten, d.h. ich möchte die Elternzeit (12 Monate), wo ich Elterngeld erhalte erst 2 Monate nach Mutterschutz beantragen. In dem ersten Monat nach Mutterschutz wollte ich meinen Resturlaub und Überstunden abbauen, sodass ich ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen. Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...
Liebe Frau Bader, Ich bin in der 31 Woche schwanger und seit 4 Monaten aufgrund starker Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Meine Gynäkologin hat die Krankschreibung nun so terminiert, dass sie bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz reicht. Vor der Krankschreibung habe ich für wenige Monate ALG1 bekommen, wu...
Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und
Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich...
Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...
Guten Tag :) 2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen. 1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...