Hallo, ich kann nach meiner Ez nicht zurück zu meinem Ag da ich den Vertrag nicht erfüllen kann. Wollte 3Monate vor Ende der Ez kündigen und mich beim Amt melden zwecks Arbeitslosigkeit bzw geld. Läuft die Sperre dann nach der Ez los oder schon in den 3 Monaten Kündigungsfristt? Danke im vorraus
von
dead
am 03.05.2018, 22:27
Antwort auf:
Sperre beim Arbeitsamt?
Hallo,
zu erstes zu prüfen, ob sie ein Anspruch auf Teilzeitarbeit haben. Das ist zu bejahen, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe vorliegen. Wenn der Arbeitgeber das berechtigt ablehnt, bekommen Sie keine Sperre.
Die Sperre beginnt, wenn Sie eigentlich Leistungen erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2018
Antwort auf:
Sperre beim Arbeitsamt?
Ich habe eine Teilzeitstelle, nur im Schichtdienst und das kann ich nicht mehr, da ich nur für morgens eine Kinderbetreuung habe.
von
dead
am 05.05.2018, 17:11