Nachfrage zu 3.5.2018 Sperre beim Arbeitsamt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachfrage zu 3.5.2018 Sperre beim Arbeitsamt

Hallo, ich habe eine 75% Stelle im Schichtdienst, Altenpflege, und nur morgens eine 5 Std Betreuung für mein Kind. D.h ich kann meinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen, selbst wenn ich auf 50% runter gehe. Darf das Amt mich dann Sperren, wenn ich kündige? Ist ein Aufhebungsvertrag besser? Danke im vorraus.

von dead am 23.05.2018, 11:45



Antwort auf: Nachfrage zu 3.5.2018 Sperre beim Arbeitsamt

Hallo, wenn Sie tatsächlich wegen der Kinderbetreuung die Arbeitsstelle nicht mehr ausüben können und das auch logisch nachweisen können, werden Sie nicht gesperrt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2018



Antwort auf: Nachfrage zu 3.5.2018 Sperre beim Arbeitsamt

Das Amt sperrt dich in so einem Fall in der Regel nicht. Du musst das vor (!!!!) deiner Kündigung mit dem Arbeitsamt abklären, erklären und natürlich auch nachweisen. Da bekommst du dann spezielle Formulare mit. So war es bei mir vor ca 2 1/2 Jahren. Ob ein aufhebungsvertrag sinnvoll ist, kann ich dir nicht beantworten. Grüssle Marijana

von marijanam79 am 23.05.2018, 14:41



Antwort auf: Nachfrage zu 3.5.2018 Sperre beim Arbeitsamt

Ein Aufhebungsvertrag käme dann in Betracht, wenn beide Seiten Interesse daran haben, das Arbeitsverhältnis zu beenden. So wie sich das darstellt, hast nur du ein Problem, wegen der fehlenden Kinderbetreuung.

Mitglied inaktiv - 23.05.2018, 15:07



Antwort auf: Nachfrage zu 3.5.2018 Sperre beim Arbeitsamt

Mangelnde Kinderbetreuung ist ein Guter Grund keine Sperre vom Amt zu bekommen. Aber dafür im Vorfeld mit dem Amt reden und das absegnen lassen.

von Felica am 23.05.2018, 21:19



Antwort auf: Nachfrage zu 3.5.2018 Sperre beim Arbeitsamt

Ist es nicht möglich die Betreuungszeiten aufzustocken? Normalweise ist das doch möglich bei nachgewiesenem Bedarf. Ich denke, dass die Arbeitsagentur da schon nachhaken wird. Ich vermute es geht um den Wiedereinstieg nach der Elternzeit, oder?

von bellis123 am 24.05.2018, 21:22



Antwort auf: Nachfrage zu 3.5.2018 Sperre beim Arbeitsamt

Hallo, danke für Eure Antworten. Es ist etwas kompliziert. Zur Zeit können wir uns nur 25std leisten. Bei Aufstockung hat man 3 Monate Wartezeit. Dann könnte man auf 35std gehen. Mein Dienst geht um 6:30h los, mein Mann arbeitet auch Schicht und fängt um 7 an. Zwar nicht immer, nur wer bringt sie dann? Er muss ja auch noch zur Arbeit fahren. Später anfangen in der Pflege lohnt sich nicht, bei 8-10Bew muss man zeitig loslegen. Da wäre 8uhr schon spät.

von dead am 30.05.2018, 22:38



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