Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung zum Ende der Elternzeit - Sperre beim Arbeitsamt in jedem Fall?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigung zum Ende der Elternzeit - Sperre beim Arbeitsamt in jedem Fall?

annshee

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Ich würde gerne zum regulären Ende meiner Elternzeit kündigen. 1. Frage: welche Kündigungsfrist muss ich einhalten und warum? (3 Monate o. 4W. laut z.B. Arbeitsvertrag) 2. hätte ich ggf. in Einzelfallentscheidung Anrecht trotzdem direkt im Anschluss ALG 1 zu bekommen, sollte ich nicht sofort im Anschluss eine neue Stelle bekommen? Grund des Jobwechsel ist das hohe (gesundheitliche) Arbeitsrisiko (Arbeit mit psychisch Kranken), welches ich nicht weiter eingehen möchte (schon gar nicht mit Kind). 3. wäre es in dem Fall sinnvoller einen Aufhebungsvertrag zu machen bzw. wann macht er Sinn? Ich habe immer nur (auch vor der Schwangerschaft 32h gearbeitet). Vielen Dank! Die Beantwortung der Frage würde mir wirklich sehr weiterhelfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. § 19 BEEG - 3 Mo zum Ende der EZ 2. Das kommt auf den Grund der Kündigung an - Ihren Grund würde ich als Agentur nicht anerkennen - das haben Sie vorher gewußt 3. Verhindert die Sperre nur, wenn der AG sonst eine Kündigung ausgesprochen hätte Liebe Grüße NB


cube

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Das sind Einzelfallentscheidungen. Ein Aufhebungsvertrag ändert daran aber auch nichts - denn damit stimmst du der Kündigung durch den AG zu. Obwohl er dir eben eigentlich nicht kündigen dürfte. Ob das von dir als nicht mehr zumutbar eingeschätzte Risiko ausreicht, um keine Sperre zu bekommen, wird dir nur ein SB bei deinem Arbeitsamt sagen können. Wie gesagt: Grundsätzlich wäre die Eigenkündigung eine Sperre - aber es wird auch immer wieder mal auf Grund einer besonderen Situation eben anders entschieden.


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