Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Hätte morgen einen Termin beim Arbeitsvermittler (habe Kündigung zum 30.03.09 bekommen = Ende der Elternzeit), seid 04.03. ist meine Tochter erkältet und seit gestern bin ich nun auch krank. Ich habe nun versucht den Termin (mit Rechtsfolgenbelehrung) zu verschieben, doch die nette Dame im Servicecenter meint, dass geht nur wenn ich einen Krankenschein vorlege. Mein Hausarzt ist aber der Meinung, dass ich ja keine Krankschreibung brauche, da ja noch Elternzeit und ich nirgends einen Krankenschein vorlegen muss (nicht beim Arbeitgeber, bzw. der Krankenkasse), nur beim Arbeitsamt! Warum kann man nicht einfach den Termin verschieben? Vielleicht können Sie mir ja sagen, was ich tun muss. Vielen Dank für Ihre Hilfe. MfG Anna-Lisa
Hallo, der AG darf nicht zum Ende der EZ kündigen, erst nach der EZ. Legen Sie dem HAusartz doch die Einladung vom AA vor - dann kann er Ihnen doch ein Attest ausstellen-wo sit das Problem? Liebe Grüsse, NB
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Also das mit dem Krankenschein stimmt. Du darfst nur absagen, ohne dass Folgen für dich entstehen, wenn du einen Krankenschein vorlegen kannst. Aber mal ne andere Sache. Gegen die Kündigung hättest du dich wehren müssen. Dein Arbeitgeber darf dir nicht zum Ende der Elternzeit kündigen, sondern erst am 1. Tag nach der Elternzeit mit Kündigungsfrist (bei gesetzlicher mit 4-Wochen-Frist zum Monatsende, also zum 30. April). Könnte Probleme beim Alg geben. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Hallo, danke für die Infos, möchte noch kurz die Erklärung meines Ex-AG's loswerden. Laut AG kann er mich entlassen zum Ende der Elternzeit, weil unter 10 Beschäftigte (davon habe ich zwar noch nie gehört, denn Kündigungsschutz nach der Elternzeit ist doch nicht abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, oder?) und weil ich den betrieblichen Anforderungen (sprich Spätdienst, Gastronomie) nicht gerecht werden kann. Leider können wir zwischen 17.30 und 20.00 Uhr die Betreuung des Kindes nicht absichern. Na da bin ich mal gespannt, ob das AA Probleme macht. LG Anna-Lisa
Mitglied inaktiv
Nö das hat mit der Anzahl der Beschäftigten nix zu tun. Da hat dich dein Arbeitgeber aber ganz schön gelinkt. Das gilt dann beim AA als fristlose Kündigung. Sind evt. noch keine 3 Wochen seit der Kündigung vergangen? Dann schnell zum Anwalt. LG Arlett
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Hallo arlett1978, Kündigung war am 16.02., also schon zu spät. Also beim AA haben sie bis jetzt nichts gesagt, dass es Probleme geben wird. Aber Termin für Antragsabgabe ist erst noch. Gastronomie ist nun mal kein kinderfreundlicher Job und ich kann ja nun mal nix dafür, dass der Kindergarten schon um 17.30 Uhr schließt und mein Partner nie vor 19.30 Uhr zu Hause ist. Bedeutet fristlose Kündigung Probleme beim Amt oder wie??? Danke und schönen Tag noch. LG
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