Mayla
Hallo, Meine 3 Jährige Elternzeit hat Ende Juli geendet. Mein neuer Mutterschutz beginnt 4 Wochen später. In diesem Zwischenraum war ich nun krankgeschrieben, das wurde dem AG auch vorher bereits mitgeteilt, aufgrund einiger Beschwerden. Damit er nicht mit mir planen braucht. Nun hatte ich einen Brief in der Post, Meldung zur Sozialversicherung, dass ich mit Meldegrund 34 abgemeldet wurde. Als Beschäftigungszeitraum wird angegeben, Ende Juli bis 2 Tage nach Beginn Mutterschutz. 0 Euro Entgelt. Ich war sehr erschrocken, denn das würde ja bedeuten, dass ich dann auch nicht mehr krankenversichert bin, während meinem Mutterschutz und der dann anschließenden bereits mit dem AG besprochenen Elternzeit. Meines Wissens wird Grund 34 doch nur bei unentschuldigtem Fehlen oder unbezahltem Urlaub o.Ä. angegeben? Aber ich war ja offiziell krankgeschrieben. Dann ist dieser Meldegrund doch falsch, oder?
Hallo, das ist merkwürdig. Sicher, dass der AG die AU erhalten hat? Ich würde mal mit ihm sprechen. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Nach der Elternzeit lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Kannst du ihn nicht erfüllen musst du kündigen. Hast du eine schriftliche Bestätigung oder Vereinbarung über die Zeit danach mit deinem AG ? Hast du einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben ? Wenn dein AG dich angemeldet hat, kannst du auch keine neue Elternzeit nehmen. Elternzeit gibt es nur in Verbindung mit einem Arbeitgeber.
KielSprotte
Vermutlich zweifelt dein AG die AU an. Was heißt " vorher mitgeteilt damit er nicht mit mir planen braucht". Kein Arzt kann in die Zukunft schauen und dir bereits Wochen vorher eine passende AU ausstellen. Und wenn du dann vielleicht noch fit und aktiv irgendwo gesehen wirst, oder sogar auf Facebook und/oder Instagram Fotos postet (vielleicht sogar aus'm Urlaub/ Freizeitpark etc PP), hat dein AG das scheinbar zum Anlass genommen, dein Fehlen als Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen.
Mayla
Es war angedacht, dass ich wieder zurück komme, wollten uns hierzu auch zwei Monate vor Beginn nochmal zusammen setzen und alles besprechen. Dann wurde ich eben wieder schwanger. Und wurde nun für diese Zeit bis zum Mutterschutz krank geschrieben. Der Arbeitgeber wusste das und es lief alles problemlos, es wurde aucz bereits über die neue Elternzeit gesprochen. War alles kein Problem. Drum bin ich über diese Abmeldung nach Unterbrechung etwas erstaunt. Es wurde nichts mit mir kommuniziert darüber. Zumal bei Meldegrund 34 das Arbeitsverhältnis ja immernoch besteht, nur keine Sozialversicherungsbeiträge vom AG bezahlt werden...
Mayla
Dass der Arzt nicht in die Zukunft schauen kann, ist klar. Meine Eerste Schwangerschaft lief etwas problematisch, und am Ende gab es dann größere Probleme. In dieser Schwangerschaft zeigten sich die gleichen Probleme, nur schon früher, weswegen meine Ärztin mir gesagt hat, dass sie mich für diese vier Wochen krankschreiben wird. In Absprache mit ProFamilia sollte ich dies auch gleich dem AG mitteilen. Was heißt auch "fit und aktiv" gesehen worden. Egal ob ich krank bin, oder nicht, muss ich einkaufen, das Kind in die Kita bringen und abholen, zum Arzt oder in die Apotheke gehen und unter Umständen ein paar Meter laufen, wenn man nicht direkt dort parken kann.
Neverland
? Sie hat doch einen AG. Warum sollte sie also keine EZ nehmen können. Der AG hat sie scheinbar nur falsch bei der KK gemeldet.
Neverland
Ich würde mich einfach morgen an den AG wenden und fragen. Wäre nicht das erste Mal, das da ein "fähiger" Personaler einfach die falsche Kennung mitgeteilt hat. Und schon hat man die Lauferei.
Himbeere2008
Vielleicht hat der AG sie komplett abgemeldet weil sie nach der Elternzeit nicht zur Arbeit erscheinen ist ? Evtl. Zweifelt er die AU auch an ? Wenn im Vorfeld schon alles angekündigt wird, wäre ich als AG hellhörig und würde die Krankenkasse ebenfalls mit ins Boot holen
Mayla
Das hab ich schon auch im Kopf gehabt, dass es einfach nur ein Fehler sein könnte. Fehler passieren, ist zwar ärgerlich, aber menschlich. Werde mich dort auch morgen melden. Aber wenn ein AG die AUs anzweifelt - kann er dann einfach so handeln, also zb abmelden? Ich habe halt auch nur so gehandelt, wie rs mir geraten wurde.
Neverland
Nein, der AG kann nicht mal einfach so abmelden weil er die AU anzweifelt. Auch fernbleiben usw hätte er erst einmal abmahnen müssen.
Mayla
Danke für die zahlreichen Antworten. Auf Nachfrage am Montag stellte sich tatsächlich ein Fehler heraus und ich hab die Korrektur bereits erhalten. Allerdings wollen sie mich auch nicht für den Monat bezahlen 🤦♀️
MamaausM2
Du musst diese Mitteilung neu stellen, Frau Bader liest nie nach. Eine Nichtbezahlung ist nicht korrekt. Nach der Elternzeit wäre dein ursprüngliche Vertrag wieder aufgelebt und damit Lohnfortzahlung.die Frage ist halt wie wolltest du ohne Schwangerschaft dann arbeiten
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine Frage, die mir aktuell niemand wirklich beantworten kann und hoffe hier, Hilfe zu finden. Meine Elternzeit läuft bald aus (Ende März). Und ich bin erneut schwanger mit dem 2. Kind). Mutterschutz beginnt Anfang Juni. Ich müsste etwa 10 Wochen arbeiten gehen. Generell würde ich das gerne. Allerdings schläft mein Sohn so schle ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte. Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im November 2021 geboren. Danach habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Mein Sohn wurde im Oktober 23 geboren. Um Mütterschutzgeld zu erhalten, habe ich vor dem Mutterschutz die Elternzeit vorzeitig beendet. Auch bei meinem Sohn habe ich zwei Jahre Elternzeit. Da ich danach nicht mehr in meinen Be ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich arbeite als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst an einer regionalen Schule. Am 06.09.24 habe ich einen Urlaubsantrag bei meiner Chefin eingereicht und warte seither auf Bearbeitung des Antrags. Nach einer Woche habe ich per Mail freundlich erinnert und nach 1,5 Wo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...
Hallo sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader! Mich beschäftigt folgende Frage und ich möchte Sie um Ihren Rat bitten. Unser Kind wurde am 25.3.2022 geboren. Meine Elternzeit geht vom 29.5.2022 bis 24.3.2025. Ich habe meinen langjährige Arbeitsstelle zum 31.3.2025 aufgrund von gesundheitlichen und psychischen Problemen gekündigt und bin ...
Hallo Frau Bader, vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit berufstätig. Ich arbeite in einer großen Firma mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Es gibt verschiedene Abteilungen. Ich habe 50 Prozent zuhause gearbeitet und 50 Prozent vor Ort. So ist es auch in der Betriebsvereinbarubg geregelt. Es gibt jedoch auch Abteilungen , die können nur v ...
Hallo, meine Elternzeit endet Dez.24, jedoch mußte ich bei meinem AG kündigen, da wir 200km weg gezogen sind ( beruflich meines Mannes). Nun hatte ich am 13.9. Einen häuslichen Unfall und werde am 21.11.24 am Knie operiert und die AU läuft bis voraussichtlich Februar 2025. Die Agentur für Arbeit meint ich bekomme kein Arbeitslosengeld. Was kann i ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot / Frühgeburt 26+4
- Während Beschäftigungsverbot keine Sonderzahlung
- Aufstockungsvertrag und dann schwanger
- Kündigungsschutz während Elternzeit
- Elternzeit 2 Abschnitt beantragen
- Elterngeldberechnung
- Jugendamt
- Beschäftigungsverbot- Ansprüche nach Elternzeit
- Vorzeitiges Beenden der Elternzeit
- Teilzeit in Elternzeit - BV - Reguärer vertrag