Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie läuft Krankschreibung nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wie läuft Krankschreibung nach Elternzeit

DreaO

Beitrag melden

Hallo, ich habe eine Frage, die mir aktuell niemand wirklich beantworten kann und hoffe hier, Hilfe zu finden. Meine Elternzeit läuft bald aus (Ende März). Und ich bin erneut schwanger mit dem 2. Kind). Mutterschutz beginnt Anfang Juni. Ich müsste etwa 10 Wochen arbeiten gehen. Generell würde ich das gerne. Allerdings schläft mein Sohn so schlecht, dass es für mich einfach nicht möglich ist, zumal ich auch relativ weit fahren muss. 3 Ärzte sagen auch, dass es keinen Sinn hat und das weder mir noch den Baby gut tun und sie mich krank schreiben würden. Ich habe aktuell einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Jetzt meine Frage. Um Anspruch auf Lohnzahlung und Krankengeld zu bekommen, müsste ich da nicht erst ein, zwei Tage arbeiten gehen? Wie sieht es mit Krankenversicherung aus? Alternativ wäre es evtl noch möglich die Elternzeit zu verlängern. Wie läuft das dann mit den Mutterschutz und der Bindungsfrist für die weitere Elternzeit nach der Geburt des zweiten Kindes? Kann ich trotz Verlängerung die Elternzeit dann wieder aufkündigen zum Mutterschutz? Ich hoffe, ich habe keine wichtigen Infos vergessen. Herzlichen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich kann keine Voraussetzungen für eine Krankschreibung erkennen. Und die Ärzte können richtigen Ärger mit der KK bekommen, wenn sie, weil Ihr Kind schlecht schläft, eine Krankschreibung ausstellen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wann ist denn das erste Kind geboren und wie lange hast du Elternzeit gemeldet. Wie wolltest du nach der Elternzeit arbeiten? Für ne Krankschreibung brauchst du nicht erst arbeiten. Aber eine Krankschreibung ist deshalb eigentlich nicht gegeben.


DreaO

Beitrag melden

Ich habe bisher 18 Monate Elternzeit genommen. Danach wollte ich mit einer 50% Stelle wieder anfangen. Bisher habe ich aber noch nichts unterschrieben. Es wurde auch nichts vertraglich festgehalten.


DreaO

Beitrag melden

Achso. Kind 1 kam im September 2020 zu Welt


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bei einer Elternzeit Verlängerung muss dir der AG nicht entgegen kommen.


cube

Beitrag melden

Gleich 3 Ärzte würden dir eine AU ausstellen, obwohl du gar nicht krank bist? Krass. Ich würde mit dem AG sprechen und um Verlängerung der EZ bitten oder Resturlaub - sofern vorhanden - nehmen zu dürfen. Für gerade mal 10 Wochen nach 1,5 Jahren Pause lohnt es sich für deinen AG vermutlich/vielleicht eh nicht wirklich, so dass er der Verlängerung oder Urlaub zustimmt. Rein rechtlich muss er das nicht. Rein rechtlich wäre auch eine AU nicht korrekt. Als AG würde ich eine AU für einen genau passenden Zeitraum wohl eher als Gefälligkeits-AU betrachten und mein Eindruck vom AN wäre damit nicht der tollste. Aber das musst du selbst wissen.


KielSprotte

Beitrag melden

Und was würdest du machen, wenn du nicht wieder schwanger geworden wärst - dich ewig krankschreiben lassen, bis dein Sohn in 1 oder 2 Jahren durchschläft? Fahrtweg ist auch nicht Sache des AG. Wenn du nach der 2. EZ an deinen Arbeitsplatz zurückkehren möchtest, sprich offen mit dem AG und bitte um Verlängerung der EZ bzw. Urlaub ggf. unbezahlten Urlaub. Krankschreibungen hätten doch ein ziemliches Gschmäckle und würden sicherlich negativ haften bleiben - vor allem, wenn du nicht einmal in der Lage siehst 1 oder 2 Tage zu arbeiten.


DreaO

Beitrag melden

Ich wollte meine Krankengeschichte hier nicht großartig ausrollen und eigentlich mit Angabe der 3 Ärzte sagen, dass div. Krankenheiten vorliegen und sich die Ärzte garantiert nicht wegen mir irgendwo strafbar machen und mir eine "Gefälligkeits-AU" ausstellen.


cube

Beitrag melden

Wenn du selbst eigentlich vorhattest, arbeiten zu gehen und der einzige/hauptsächliche Grund gerade aber ist, dass du übermüdet bist und der Fahrtweg so lang, können die anderen Dinge nicht so gravierend sein, dass sie eine AU rechtfertigen. Eigentlich ganz einfach: entweder, du bist tatsächlich krank - dann braucht es auch keine rechtliche Bestätigung/Auskunft darüber, was du am geschicktesten machst. Dann bist du AU. Oder du selbst siehst dich nicht in der Lage arbeiten zu gehen, weil dein Kind so schlecht schläft und der Fahrtweg so lang ist - dann ist es eine Gefälligkeits-AU, bei der andere Erkrankungen eigentlich nur eine untergeordnete Rolle spielen und als Vorwand dienen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Frage ist ja auch, du wolltest 50% nach Elternzeit arbeiten. Also kannst du auch keine Vollzeit Lohnfortzahlung bekommen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Für das Elterngeld hat das sowieso keine Relevanz. Sept 20 das erste Kind das zweite jetzt Juni 22 --- Mindestsatz


Pamo

Beitrag melden

Meine Katze ist krank, ob ich wohl ein Berufsverbot vom Tierarzt kriege? Oder eher eine Krankschreibung für mich und meinen Mann? Was soll ich nur tun? Ganz normal arbeiten kommt ja eher nicht in Frage.


KielSprotte

Beitrag melden

Nee, nee - bei kranken Haustieren läuft das gaaanz anders: da wirst du natürlich sofort in Pension geschickt - unabhängig vom Alter und bei voller Fortzahlung der Bezüge ;)


bellis123

Beitrag melden

Normalerweise dürfte einer EZ-Verlängerung nichts entgegen stehen, da der AG nicht wirklich interessiert sein dürfte 10 Wochen lang eine Schwangere zu bezahlen, die über 1,5 Jahre raus ist aus dem Job und wahrscheinlich sowieso ständig AUs anbringt...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Meine 3 Jährige Elternzeit hat Ende Juli geendet. Mein neuer Mutterschutz beginnt 4 Wochen später. In diesem Zwischenraum war ich nun krankgeschrieben, das wurde dem AG auch vorher bereits mitgeteilt, aufgrund einiger Beschwerden. Damit er nicht mit mir planen braucht. Nun hatte ich einen Brief in der Post, Meldung zur Sozialversicher ...

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...

Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten.  Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...