DreaO
Hallo, ich habe eine Frage, die mir aktuell niemand wirklich beantworten kann und hoffe hier, Hilfe zu finden. Meine Elternzeit läuft bald aus (Ende März). Und ich bin erneut schwanger mit dem 2. Kind). Mutterschutz beginnt Anfang Juni. Ich müsste etwa 10 Wochen arbeiten gehen. Generell würde ich das gerne. Allerdings schläft mein Sohn so schlecht, dass es für mich einfach nicht möglich ist, zumal ich auch relativ weit fahren muss. 3 Ärzte sagen auch, dass es keinen Sinn hat und das weder mir noch den Baby gut tun und sie mich krank schreiben würden. Ich habe aktuell einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Jetzt meine Frage. Um Anspruch auf Lohnzahlung und Krankengeld zu bekommen, müsste ich da nicht erst ein, zwei Tage arbeiten gehen? Wie sieht es mit Krankenversicherung aus? Alternativ wäre es evtl noch möglich die Elternzeit zu verlängern. Wie läuft das dann mit den Mutterschutz und der Bindungsfrist für die weitere Elternzeit nach der Geburt des zweiten Kindes? Kann ich trotz Verlängerung die Elternzeit dann wieder aufkündigen zum Mutterschutz? Ich hoffe, ich habe keine wichtigen Infos vergessen. Herzlichen Dank.
Hallo, ich kann keine Voraussetzungen für eine Krankschreibung erkennen. Und die Ärzte können richtigen Ärger mit der KK bekommen, wenn sie, weil Ihr Kind schlecht schläft, eine Krankschreibung ausstellen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wann ist denn das erste Kind geboren und wie lange hast du Elternzeit gemeldet. Wie wolltest du nach der Elternzeit arbeiten? Für ne Krankschreibung brauchst du nicht erst arbeiten. Aber eine Krankschreibung ist deshalb eigentlich nicht gegeben.
DreaO
Ich habe bisher 18 Monate Elternzeit genommen. Danach wollte ich mit einer 50% Stelle wieder anfangen. Bisher habe ich aber noch nichts unterschrieben. Es wurde auch nichts vertraglich festgehalten.
DreaO
Achso. Kind 1 kam im September 2020 zu Welt
Mitglied inaktiv
Bei einer Elternzeit Verlängerung muss dir der AG nicht entgegen kommen.
cube
Gleich 3 Ärzte würden dir eine AU ausstellen, obwohl du gar nicht krank bist? Krass. Ich würde mit dem AG sprechen und um Verlängerung der EZ bitten oder Resturlaub - sofern vorhanden - nehmen zu dürfen. Für gerade mal 10 Wochen nach 1,5 Jahren Pause lohnt es sich für deinen AG vermutlich/vielleicht eh nicht wirklich, so dass er der Verlängerung oder Urlaub zustimmt. Rein rechtlich muss er das nicht. Rein rechtlich wäre auch eine AU nicht korrekt. Als AG würde ich eine AU für einen genau passenden Zeitraum wohl eher als Gefälligkeits-AU betrachten und mein Eindruck vom AN wäre damit nicht der tollste. Aber das musst du selbst wissen.
KielSprotte
Und was würdest du machen, wenn du nicht wieder schwanger geworden wärst - dich ewig krankschreiben lassen, bis dein Sohn in 1 oder 2 Jahren durchschläft? Fahrtweg ist auch nicht Sache des AG. Wenn du nach der 2. EZ an deinen Arbeitsplatz zurückkehren möchtest, sprich offen mit dem AG und bitte um Verlängerung der EZ bzw. Urlaub ggf. unbezahlten Urlaub. Krankschreibungen hätten doch ein ziemliches Gschmäckle und würden sicherlich negativ haften bleiben - vor allem, wenn du nicht einmal in der Lage siehst 1 oder 2 Tage zu arbeiten.
DreaO
Ich wollte meine Krankengeschichte hier nicht großartig ausrollen und eigentlich mit Angabe der 3 Ärzte sagen, dass div. Krankenheiten vorliegen und sich die Ärzte garantiert nicht wegen mir irgendwo strafbar machen und mir eine "Gefälligkeits-AU" ausstellen.
cube
Wenn du selbst eigentlich vorhattest, arbeiten zu gehen und der einzige/hauptsächliche Grund gerade aber ist, dass du übermüdet bist und der Fahrtweg so lang, können die anderen Dinge nicht so gravierend sein, dass sie eine AU rechtfertigen. Eigentlich ganz einfach: entweder, du bist tatsächlich krank - dann braucht es auch keine rechtliche Bestätigung/Auskunft darüber, was du am geschicktesten machst. Dann bist du AU. Oder du selbst siehst dich nicht in der Lage arbeiten zu gehen, weil dein Kind so schlecht schläft und der Fahrtweg so lang ist - dann ist es eine Gefälligkeits-AU, bei der andere Erkrankungen eigentlich nur eine untergeordnete Rolle spielen und als Vorwand dienen.
Mitglied inaktiv
Die Frage ist ja auch, du wolltest 50% nach Elternzeit arbeiten. Also kannst du auch keine Vollzeit Lohnfortzahlung bekommen.
Mitglied inaktiv
Für das Elterngeld hat das sowieso keine Relevanz. Sept 20 das erste Kind das zweite jetzt Juni 22 --- Mindestsatz
Pamo
Meine Katze ist krank, ob ich wohl ein Berufsverbot vom Tierarzt kriege? Oder eher eine Krankschreibung für mich und meinen Mann? Was soll ich nur tun? Ganz normal arbeiten kommt ja eher nicht in Frage.
KielSprotte
Nee, nee - bei kranken Haustieren läuft das gaaanz anders: da wirst du natürlich sofort in Pension geschickt - unabhängig vom Alter und bei voller Fortzahlung der Bezüge ;)
bellis123
Normalerweise dürfte einer EZ-Verlängerung nichts entgegen stehen, da der AG nicht wirklich interessiert sein dürfte 10 Wochen lang eine Schwangere zu bezahlen, die über 1,5 Jahre raus ist aus dem Job und wahrscheinlich sowieso ständig AUs anbringt...
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