Volker.N
Meine Frau hatte einen anerkannten BG-Unfall während der Elternzeit auf dem Bauernhof ihre Vaters als helfendes Familienmitglied. Es ging eigentlich alles über die Berufsgenossenschaft, trotzdem wurde von der Krankenkasse eine Krankschreibung verlangt. Begründung: zur Sicherrung möglicher späterer Ansprüche. Darf die Krankenkasse dieses überhaupt und darf sie mit diesen Krankschreibungen meine Frau nach 78 Wochen einfach ausgliedern da es doch eigentlich eine reine BG Sache ist. Die Krankschreibungen wurden von der KK verlangt!
Hallo, sry, nicht mein Thema. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht. Liebe Grüße NB
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