Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsamt, Elterngeld und Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsamt, Elterngeld und Elternzeit

a.latina

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Hallo ich bin in der 12 ssw, hab mein Chef schon gesagt, mein Vertrag wird natürlich nicht verlängert, geht bis 15.04.215, das Baby bekomme ich am 27.04.2014. Mein Chef möchte mir BV geben (freiwillig) bis der Vertrag ausläuft, da ich in der Gastronomie arbeitet. Was soll ich machen? Was ist danach? Wer ist für mich zuständig? Danke :) für die Antworten :) Hab aber noch mehr Fragen, bitte Hilfe :o So ich melde mich 3 Monate vorher Arbeitslos, werden Sie nichts sagen da ich schwanger bin und ich nicht zur Verfügung stehe? Wenn ich in Mutterschutz bin, bin noch ein Teil NICHT Arbeitslos? Wo soll ich mich danach anmelden? oder wer bezahlt der Rest? Oder wie läuft es überhaupt :sWenn ich danach Elternzeit nehmen möchtet und ich Arbeitslosigkeit abmeldet, wer bezahlt die Krankenkasse, da mein Freund ich nicht verheiratet sind :$ oder was ist die beste Lösung.? Danke für die Hilfe im Voraus :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich weiß nicht, was Sie für eine Ausbildung haben und welche Möglichkeiten es gibt - das ist entscheidend für die Frage, ob Sie ein generelles BV bekämen. Reden Sie darüber mit dem Gewerbeaufsichtsamt, das ist zuständig Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du kannst ja auch was anderes arbeiten, solange Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst bekommst Du ALG1, im Mutterschutz in Höhe des Krankengeldes. Danach Elterngeld, da ist die Krankenkasse auch frei. Danach gehst Du arbeiten oder musst die Krankenkasse selbst zahlen. Oder heiraten.


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