Guten Tag Frau Bader,
ich bin zur Zeit in Elternzeit diese Endet im Dezember(1Jahr Elternzeit) Da mein Mann eine neue Arbeit in einem anderen Bundesland antritt möchte ich meine Stelle zum Ende meiner Elternzeit kündigen. Meine erste Frage ist muss ich mit einer Sperre rechnen? Oder zählt es als guten Grund das ich kündige wegen Umzug und neue Arbeitsstelle meines Mannes in ein anderes Bundesland? Die zweite Frage wird das Arbeitslosengeld nach meinem Elterngeld oder nach meinem alten Gehalt berechnet?
von
Olli.2015
am 18.06.2018, 13:07
Antwort auf:
Nach Elternzeit Arbeitsamt
Hallo,
1. Nein, Sie haben ja einen Grund zur Kündigung.
2. Das kommt darauf an, wann Sie es beziehen wollen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2018
Antwort auf:
Nach Elternzeit Arbeitsamt
Wegen Sperre: Das ist Ermessenssache des Sachbearbeiters. Wenn sich dein Mann finanziell verbessert, hast du aber einen guten Grund zum Argumentieren.
ALG1 richtet sich nach letztem Gehalt.
Denk dran rechtzeigig beim alten AG zu kündigen.
von
bellis123
am 18.06.2018, 13:54
Antwort auf:
Nach Elternzeit Arbeitsamt
Besser versuchen die EZ zu verlängern, dann den Umzug stemmen, für Kinderbetreuung am neuen Wohnort sorgen und sich dann eine neue Arbeitsstelle am neuen Wohnort suchen. Dann kannst du immer noch kündigen.
Ohne Kinderbetreuung bekommst du eh kein ALG1.
von
Felica
am 18.06.2018, 14:32