Guten Tag,
ich wollte gerne mal nachfragen, wie es in folgender Situation aussieht: mein Mann arbeitet seit 10 Monaten in einer Firma, davor hatte er einige Zeit kein Einkommen. Ab März hat er zwei Monate Elternzeit. Nun ist es leider so, dass er sehr unter seinem Chef leider und sehr unglücklich dort ist und gerne kündigen würde (also zum Ende der Elternzeit hin, also so dass er ab Juni arbeitslos wäre). Bekommt man in diesem Falle grundsätzlich eine Sperre von Arbeitsamt für ALG1, falls er bis dahin keine andere Arbeit gefunden haben sollte, oder kann der jeweilige Sachbearbeiter auch anders über die Situation entscheiden?
von
DortmundLady124
am 10.01.2020, 09:52
Antwort auf:
ALG 1 Sperre
Hallo,
das kommt auf die Gründe an. Unglücklich sein reicht nicht aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2020
Antwort auf:
ALG 1 Sperre
Naja, die Begründung "ich bin dort nicht so richtig glücklich" ist sicher nicht dazu geeignet eine Sperre zu vermeiden.
Kommt darauf an, wie gut er darlegen kann, dass er unter dem Chef zu leiden hat und ob er bereits versucht hat, die Situation zu klären. Also konkrete Situationen schildern kann, die so nicht mehr tragbar sind - und sich trotz Bemühungen seinerseits nicht verbessert haben/verbessern werden.
Einfach nur zu sagen, er kommt mit dem Chef nicht klar wird eher nicht reichen.
von
cube
am 10.01.2020, 13:45