Frage:
Gibt es Ausnahmen bei der Sperre des ALG1?
Guten Tag.
Mein Freund und ich sind derzeit in der Kinderplanung. Wir haben derzeit beide einen sicheren Job, allerdings 600km von unserer Heimat und der Familie entfernt. Da ich mein Kind gerne in meiner Heimat zur Welt bringen möchte und ich es dort aufwachsen sehen möchte, werde ich wohl oder übel nach ein paar Monaten meiner Schwangerschaft meinen Job hier kündigen. Auch wenn mir dadurch allein schon auf das Elterngeld bezogen, Nachteile entstehen.
Eine wichtige Frage für mich ist dabei, ob mir in diesem Falle eine Sperre vom Arbeitsamt für das ALG1 droht oder ob es vielleicht zwecks Familienzusammenführung o. ä. Ausnahmen gibt.
Vielen Dank Vorab.
von
Saskmina
am 25.06.2017, 11:14
Antwort auf:
Gibt es Ausnahmen bei der Sperre des ALG1?
Hallo,
wenn beide kündigen um umzuziehen, bekommen Sie garantiert eine Sperre.
Etwas anderes ist, wenn Sie kündigen würden um zu ihrem Mann umzuziehen, also Familienzusammenführung.
Außerdem ist es doch auch sicherer, wenn erst sich einer etwas zu Hause sucht, und dann erst vom zweiten gekündigt wird.
Sonst stehen Sie nachher beide ohne Job da.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2017
Antwort auf:
Gibt es Ausnahmen bei der Sperre des ALG1?
Kommt auf die ganz präzisen Umstände und den zuständigen Bearbeiter an...
Warum man nicht erst sein Leben sortiert und dann Kinder plant erschließt sich mir allerdings nicht. Erst ein neuer Job, dann Umzug, dann Kind - macht das Leben leichter.
Mitglied inaktiv - 25.06.2017, 11:26
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Gibt es Ausnahmen bei der Sperre des ALG1?
Ich würde da auch anders rangehen.
Entweder erst umziehen, dort alles neu aufbauen, dann schwanger werden und Kind bekommen.
Oder aber, schwanger werden, Mann sucht sich schon mal in der neuen Heimat einen Job und Wohnung, Du arbeitest bis zum Mutterschutz, ziehst dann deinem Freund hinterher hast erst einmal bis zu 3 Jahre EZ wo Du deinen alten Job "sicher" hast, dir aber auch was neues parallel dazu suchen kannst.
Fakt ist aber, viele Beziehung zerbrechen im ersten Kinderjahr. einmal weil sich die Eltern das oft ganz anders vorstellen, zweitens weil dann vorher "kleine" Problem innerhalb der Beziehung mit Kind plötzlich unüberwindbar werden, drittens weil nicht selten einer von beiden komplett unzufrieden mit dem ganzen ist. Stell dir mal die Frage was dann, zumal in Hinblick auf Doppelbelastung, Schwanger, Umzug, keinen Job....
Schon alleine deshalb würde ich nach dem ersten weg gehen und erst alles aufbauen, und dann an die Kinderplanung gehen.
Mitglied inaktiv - 25.06.2017, 11:34
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Gibt es Ausnahmen bei der Sperre des ALG1?
Und nein, wenn Du schwanger kündigst "nur" weil Du zu deinem Eltern ziehen willst bzw in die heimat, dann gibt es sicherlich eine Sperre. Anders sieht es evtl aus wenn ihr jetzt eine Fernbeziehung führt und das ganze als "Familienzusammenführung" innerhalb euch als werdende Eltern läuft. Scheint aber nicht der Fall, da du schreibst das Du und Dein Freund weit weg aktuell leben. Eine "Familienzusammenführung" mit dir als erwachsene Person mit deinem Eltern gilt nicht als Familienzusammenführung. Bestenfalls würde das noch mindernd sich auswirken wenn du kündigst weil du deine Eltern pflegen musst.
Mitglied inaktiv - 25.06.2017, 11:37
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Gibt es Ausnahmen bei der Sperre des ALG1?
Ausnahmen sind immer individuell, und was der eine SB anerkennt, kann der nächste ablehnen. Aber ich kenne keinen einzigen Fall, in dem eine Familienzusammenführung zu den Eltern - weg vom Kindsvater! - bei Schwangerschaft anerkannt werden würde.
von
Strudelteigteilchen
am 25.06.2017, 13:44
Antwort auf:
Gibt es Ausnahmen bei der Sperre des ALG1?
Ihr wollt beide 600km in die Arbeitslosigkeit weg ziehen um das Kind in der Heimat zu bekommen?
Aus meiner Sicht gibt es sicher die Sperre beim ALG. Dazu müsstet ihr jeden vom Jobcenter vermittelten Job annehme um nicht auf kurz oder lang Sanktionen zu bekommen. Das Risiko sich beruflich zu verschlechtern ist also auch noch da.
Ich würde den Mann eine Arbeit in der Heimat suchen lassen und wenn dies geschehen ist Wohnung etc suchen. Ist das noch vor dem Mutterschutz zieht der Mann erst mal alleine hin, die Frau wenn der Mutterschutz beginnt. Dann macht Frau drei Jahre Elternzeit, bezieht volles Elterngeld (weil ja bis zum Schluss gearbeitet) und in drei Jahren sieht man weiter.
Findet sich für Mann kein neuer Job in der Heimat lässt man den Umzug bleiben. Bzw sucht für Frau einen neuen Job und Mann nimmt drei Jahre Elternzeit und bezieht Elterngeld.
So geht es ganz ohne Arbeitslosengeld ohne Sperre und mit deutlich geringerem Risiko.
Jeckyll
Mitglied inaktiv - 25.06.2017, 13:57
Antwort auf:
Gibt es Ausnahmen bei der Sperre des ALG1?
Wir haben es so gemacht, dass mein Mann sich hier einen Jib gesucht hat und ich in meinem bis zum Mutterschutz geblieben bin. Hieß die letzten 2 Monate vorm Mutterschutz Fernbedienung und die Angst, dass das Kind zu früh kommt und ich alleine in der alten Heimat bin, aber zumindest kein Alg nötig.
Schwierig war es dann allerdings einen Kitaplatz zu bekommen, als ich nach etwas über einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten wollte. Du hast wirst nämlich bevorzugt, wenn du arbeitest, kannst dir aber nix suchen, wenn das Kind nicht betreut ist und du kannst dich nicht mal arbeitssuchend melden (sagte mir das Jobcenter) weil das Kind nicht betreut ist und man ja dem Arbeitsmarkt demnach nicht zur Verfügung steht. Da beißt sich die Katze in den Schwanz... Das kann aber in anderen Gebieten weniger schwierig sein u d vielleicht kann deine Familie helfen. Für mich in München war es schwierig.
Ein ähnliches Problem ist es aber, wenn ihr vorher umzieht. Alg gibt es nämlich nur, wenn du auearbeiten kannst. Kann also sein, dass die dir da noch vorm Mutterschutz was vermitteln (wobei es wahrscheinlich schwer wird, weil dich schwanger kaum jemand nehmen wollen wird, aber möglich wäre es)
von
Mama-von-Linchen
am 25.06.2017, 17:05