Sabrina1994
Guten Tag, Ich bin derzeit in elternzeit, die geht noch bis März. Ich möchte zu mein Arbeitgeber nicht zurück weil er mich sehr mies behandelt hat und eh verlangen würde das ich alle 3 schichten ganz normal arbeite. Ich habe auch kein Kitaplatz da mir gesagt wurde frühestens August. Das Arbeitsamt meinte wenn ich kündige kriege ich eine 3 Monateige Sperre. Wenn ich danach Hartz 4 beantrage. Arbeitslosengeld bekomme ich nicht weil ich der Arbeitswelt nicht zur Verfügung stehe. Jetzt möchte ich gerne zu dem Vater meines Kindes ziehen in eine andere Stadt Wir wollten dort eine Wohnung nehmen und habe ja sozusagen sowieso keine Chance wieder hier zu Arbeiten . Kriege ich dann trotzdem eine Sperre ? Und wie verhält es sich mit den Elterngeld wenn ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit kündigen würde würde ich dann trotzdem noch Elterngeld bekommen ? Ich hab mal gelesen bei einer Familienzusammenführung darf man keine Sperrzeit bekommen. Ich bin total verwirrt und finde es gemein von dem Amt. Ich war immer arbeiten gewesen habe nie Geld vom Staat genommen und dann wollen die mir mit ein Baby das Geld streichen wenn ich kündige. Ich habe auch keine Ahnung wann ich überhaupt kündigen soll. Denn wenn ich Ende der Elternzeit kündige wäre es doch zu spät weil ich eig dann wieder arbeiten müsste wegen der Frist. Das Amt meinte ausserdem ich soll nachweisen erbringen. Aber wenn ich in eine andere stadt ziehe wie verhält es sich da ? . Geschweige den wenn ich 3 Monate zum Ende der Elternzeit kündige bekomme ich doch dann auch weniger Geld? Wie soll ich ein Baby dann finanzieren und mich wenn ich dann nur kindergeld bekomme
Hallo, wenn der Kindsvater schon in der anderen Stadt wohnt und eine Familienzusammenführung stattfindet, gibt es keine Sperre. Liebe Grüße NB
ZoeSophia
In erster Linie ist der Vater des Kindes für das Kind und Dich zuständig....
cube
Ja, es gibt ein Urteil, demzufolge das Amt keine Sperre auferlegen darf, wenn es sich um eine Familienzusammenführung handelt. Ich möchte aber dennoch auf etwas hinweisen: Der Grund, der AG würde dich eh alle 3 Schichten arbeiten lassen und außerdem hättest du noch keinen Kita-Platz - das sind tatsächlich keine Gründe, etwas als unfair zu bezeichnen. Du hast einen Vertrag mit bestimmten Arbeitszeiten und bist in der Pflicht, diesen nach Ende der EZ zu erfüllen - ebenso wie der AG verpflichtet ist, dir eben diesen Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen wieder anbieten zu müssen und nicht einfach sagen kann, geht nicht mehr. Hier liegt also erst mal keine Gemeinheit Seitens des AG vor, sondern Gesetze, die sowohl dich als auch den AG schützen bzw. Planungssicherheit geben sollen. Du kannst natürlich Teilzeit nach der EZ beantragen und/oder andere Arbeitszeiten oder deine EZ verlängern und woanders TZ arbeiten gehen. Bzgl. Betreuung: du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung ab dem ersten LJ. Aber auch hier liegt es an dir, der Stadt da Druck zu machen mit Hinweis auf deinen Arbeitsvertrag. Nur Kindergeld stimmt übrigens nicht. der Vater des Kindes ist eurem Kind zu Unterhalt verpflichtet und dir gegebenenfalls zu Betreuungsunterhalt. Der Vater des Kindes ist nämlich in erster Linie mal dafür verantwortlich, euch zu unterstützen - nicht zwangsläufig der Staat. Ich habe insgesamt ein bisschen den Eindruck, zu erwartest, dass man dir jetzt mit Kind doch alles ein bisschen passender machen müsste.
Mamamaike
Hallo, kannst Du nicht die Elternzeit verlängern, zu Deinem Partner ziehen und mit Erlaubnis Deines AG woanders arbeiten? Dann müsstest Du (noch) nicht kündigen. Viele Grüße
cube
Das würde ich auch versuchen. Sofern der AG zustimmt (davon ausgehend, dass nur 1 Jahr EZ beantragt wurde).
Sabrina1994
Er war schon in der schwangerschaft total aggressiv und hat meine lohnzettel nicht gegeben Musste immer vorbei kommen und betteln und dann hat er immer gesagt Wieso hast du nicht abgetrieben jetzt ist es zu spät Und ich brauch ihn garnix fragen oder handeln das einzige was ihn interessiert ist das ich pünktlich wieder auf der Arbeit erscheine Das arbeitsschutzamt hat ihn auch ermahnt Er meinte es ist ihm scheiss egal wo ich schwanger war Ich hab nachtdienste weiter zu machen bis zum 7 monat Und alle anderen Schichten auch Wenn ich kein Kita Platz habe dann hab ich auch nimmanden der aufpasst Aber in der anderen Stadt wäre es wieder möglich da mein Freund 4 Tage in der Woche durch corona frei hat Ich möchte woanders arbeiten dann Habe ja auch eine abgeschlossene Ausbildung Und das damals an der tankstelle würde eh nicht funktionieren mit baby Ich bin nicht zu faul zum Arbeiten wie es manche hier hinstellen Ich kann mein baby ja nicht alleine lassen Wenn ich in der anderen stadt ein Kita Platz finde wäre es super Mir ging es nur ums elterngeld oder was wäre wenn ich Zuhause bleiben müsste Hab ja schließlich ein Kind und muss alle Optionen durchgehen die kommen könnten Ich war noch nie arbeitslos oder habe Geld vom Staat bekommen Ich war immer arbeiten schon seid ich 16 Jahre alt war Erst mini jobs Dann Umschulung Dann Ausbildung Job Ich hab ein lückenlosen Lebenslauf
Mitglied inaktiv
Du kannst kündigen 3 Monate zum Elternzeit-Ende. Aber Achtung. Dann hast du keinen Versicherungsschutz mehr. Beim Arbeitsamt am neuen Wohnort würde ich vorsprechen. Bei Familienzusammenführung gibt es in der Regel keine Sperre. Für alg1 musst du vermittelbar sein, d.h. das baby betreut. Wann läuft das Elterngeld aus Wann ist Kind geboren Wie lange hast du EZ gemeldet Evtl kannst du die EZ verlängern und woanders Teilzeit arbeiten. Zustimmung aber vom jetzigen chef.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit