Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sozialhilfe und 2. Kind!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sozialhilfe und 2. Kind!!!

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Hallo Ich bin z.Z. im Erziehungurlaub und alleinstehend, lebe deswegen von der Sozialhilfe ,Unterhalt ,Kinder- und Erziehungsgeld. Jetzt bin ich aber wieder schwanger und möchte aus der Sozialhilfe raus, wegen der z.Z. dummen Fragen und Rechtfertigungen vorm Sachbearbeiter. Mit der Unterstützung meiner Eltern und mit o.g. Geld kann ich mich so über Wasser halten, bis ich dann wieder arbeiten gehen kann. So jetzt meine Frage Darf das Amt mir irgendwelche blöden Fragen stellen wegen der SS ?? Bzw. dürfen Daten erhoben werden ( z.B. von wem das Kind ist? oder wie ich meinen Lebensunterhalt in der Zukunft bestreite??? Gerade deswegen möchte ich ja keine Hilfe vom Amt mehr. Vielen Dank schon mal Nicola


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Namensvetterin, wenn Sie Ansprüche vom Staat in Anspruch nehmen wollen, hat dieser ein Recht auf eine Mitwirkung Ihrerseits. Da bedeutet auf der anderen Seite nicht, dass unzulässige Fragen gestellt werden dürfen. Die Frage nach dem Vater ist nicht unzulässig , weil der SB prüft, ob man den Unterhalt von diesem, der ja rechtlich zur Zahlung verpflichtet ist, zurückfordern kann. Der Staat ist ja nur verpflichtet, zu zahlen, wenn die Eltern (also auch der Vater) dies nicht können. Wenn Sie keine Fragen vom Sachbearbeiter wollen, steht zu befürchten, dass Ihnen die Sozialhilfe gestrichen wird. Aber wenn Sie wieder arbeiten wollen, benötigen Sie dies ja nicht. Gruß, NB


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