Anni263
Guten Tag Frau Bader, ich bin Tierärztin Anfang 30 und möchte mich in der Pferdepraxis selbstständig machen. Als angestellte TÄ würde ich aus Sicherheitsgründen ab dem 1. Schwangerschaftstag freigestellt und die Krankenkasse würde mein Gehalt übernehmen. Gibt es diese Regelung auch für selbstständige Tierärzte oder gilt das nur im Angestellten Verhältnis? Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar, gerne auch mit einem Hinweis, wo ich mich weiter dazu informieren kann. Viele Grüße, Anni
Hallo, das Mutterschutzgesetz gilt nur für Arbeitnehmerinnen, es gibt für Selbständige kein BV o.ä.. Wir Selbständigen müssen selber sehen, wie wir es geregelt kriegen. Sie müssen also bei Vertragsschluß mit der KK regeln, ob dieses "Risiko" abgesichert sein soll. Liebe Grüße NB
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