Filiz önem
Habe in Januar 2017 entbunden bekomme das eine Jahr nur Elterngeld und das zweite Jahr nicht. Habe aber einen Kinderwunsch kriege aber einen Beschäftigungs verbot von meinem Gynäkologen weil meine erster Schwangerschaft auch riskant war. Wie wird das bei mir denn gerechnet mit dem beschäftigungsverbot im zweiten Eltern Zeit Jahr ????
Hallo, 1. In der EZ spielt ein BV keine Rolle 2. Ob Sie eines bekommen ist doch gar nicht sicher Liebe Grüße NB
mellomania
der gyn kann dir jetzt noch gar nicht sagen, ob du ein bv erhälst oder nicht. bloß weil die erste schwangerschaft riskant war, wird es die zweite nicht zwingend sein. die karten werden imme neu gemischt.
Mitglied inaktiv
Davon ab, wenn du nicht arbeitest brauchst du auch kein BV. Das bekommt man nur wenn man eben auch arbeiten. Wenn du wegen EZ daheim bist und nicht im Rahmen dieser arbeitest, warum solltest du dann ein BV benötigen?
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