Rosa11
Hallo, Ich habe bereits eine Tochter, die ich im März 2020 bekommen habe. Meine Elternzeit geht bis zum März 202. Ich bin mir nun aber noch nicht sicher, ob ich die Elternzeit verlängere oder auf Teilzeit wieder beginne zu arbeiten. Da wir auch im Sommer 2021 gerne den Wunsch eines zweiten Kindes haben, stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, auf Teilzeit zu arbeiten. Bzw es stellt sich mir die Frage, ob ich benachteiligt wäre mit dem EG, falls ich erstmal kein Gehalt erhalte und erneut schwanger werde. Vielen Dank für die Mühe. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, bitte Frage neu stellen mit korrekter Angabe vom Ende der EZ. Liebe Grüße NB
mellomania
jeder euro, den du dazuverdienst erhöht das elterngeld. um das gleiche elterngeld wie vorher zu erhalten, sollte das zweite kind höchstens 16 monate ca nach dem ersten kind auf die welt kommen. ansonsten , wenn du gar nicht arbeitest in der ez, erhälst du den mindestsatz plus geschwisterbonus. wenn du in der ez arbeitest und IN DIESER ein mutterschutz begänne, kannst du diese ez (mit der tz die auf die ez befristet sein muss) auf einen tag vor diesem mutterschutz beenden, um so bezahlt zu werden, wie vor der ersten ez den mutterschutz hindurch.
mellomania
wenn die ez nur bis märz 21 läuft, hast du keinen anspurch darauf, sie zu verlängern, da du dich für die ersten beiden jahre festlegen musstest. du hast also angegeben, ein jahr ez zu machne und danach zu arbeiten. wenn du jetzt dann eine tz außerhalb der ez arbeitest, änderst du dauerhafr deinen alten vertrag. außer du arbeitest vollzeit dann passiert mit dem vertrag nix. sollte die ez bis märz 22 laufen, kannst du ohne zustimmung des ag verlängern, dann greift mein oben geschriebenes.
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