Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwangerschaft der Resturlaub

Frage: schwangerschaft der Resturlaub

Mitglied inaktiv

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Ich habe einen befristen Arbeitsvertrag der am 14.FEb. ausläuft. Ich gehe ab dem 11.10.03 in Mutterschutz und wollte fragen ob mir der ganze Urlaub zu steht oder nur Bis oktober. und wenn ja kann ich den Urlaub dann vor den Mutterschutz nehmen oder wie läuft das???


Mitglied inaktiv

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Hallo Ilona, Dein AG darf für jeden VOLLEN Monat Elternzeit Deinen Jahresurlaubsanspruch um 1/12 kürzen. Für den Rest der Zeit - also auch für die Zeit des Mutterschutzes - hast Du Anspruch auf Urlaub. Am besten nimmst Du ihn vor dem Mutterschutz. LG Daniela


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