Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub während der Schwangerschaft!!!

Frage: Resturlaub während der Schwangerschaft!!!

Mitglied inaktiv

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Wurde 2002 schwanger, konnte meinen restlichen Urlaub nicht nehmen wegen Krankschreibung und Berufsverbot. Arbeite in einer kleinen 2 Mann - Firma. Auszahlen wollte mein Chef mir den Urlaub nicht und meinte zu mir das der sowieso verfallt. Ist das richtig? Stimmt es auch das man auch während der Elternzeit Urlaubsanspruch hat, zwar nicht im vollen Umfang als wenn man arbeiten geht. Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus. Sollte es da rechtliche Hinweise geben wo kann ich die nach lesen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Urlaubsanspruch hast Du bis zum Ende des Mutterschutzes ! Der Urlaub verfällt nicht -Du kannst ihn nach dem Erziehungsurlaub nehmen ! Auszahlen muß der Chef ihn nur wenn Du kündigst ! LG Sandra


Mitglied inaktiv

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Also: Während der Elternzeit hast Du keinerlei neuen Urlaubsanspruch, aber vollen bis zum Ende des Mutterschutzes, auch während Berufsverbot oder Krankschreibung. Verfallen des Urlaubs: nein, und wenn dein AG es nicht glaubt: §17 BErzGG, dann kan er nachschauen! Viele Grüße Désirée


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