Rosewood
Hallo, mein Mutterschutz beginnt am 12.05.2017 und der errechnete Geburtstermin ist der 22.06.2017, wie errechne ich den Urlaub der mir zu steht dieses Jahr. Ich gehe zwei Jahre in Elternzeit und würde gerne nun meinen Resturlaub vor den Mutterschutz hängen. Mein Urlaubsanspruch beträgt für das gesamte Jahr 30 Tage und ich habe schon 4 Tage davon in Anspruch genommen (also Resturlaub 26 Tage) Vielen Dank
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
Philomena0303
Du erwirbst Urlaubstage bis einschl. August, sofern das Kind um den 22.6. käme. Das wären 8/12 des Jahresurlaubs, also 20 Tage. Wenn du 4 bereits genommen hast, kannst du also noch 16 nehmen.
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