Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie errechne ich meinen Resturlaub bei Schwangerschaft

Frage: Wie errechne ich meinen Resturlaub bei Schwangerschaft

Rosewood

Beitrag melden

Hallo, mein Mutterschutz beginnt am 12.05.2017 und der errechnete Geburtstermin ist der 22.06.2017, wie errechne ich den Urlaub der mir zu steht dieses Jahr. Ich gehe zwei Jahre in Elternzeit und würde gerne nun meinen Resturlaub vor den Mutterschutz hängen. Mein Urlaubsanspruch beträgt für das gesamte Jahr 30 Tage und ich habe schon 4 Tage davon in Anspruch genommen (also Resturlaub 26 Tage) Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


Philomena0303

Beitrag melden

Du erwirbst Urlaubstage bis einschl. August, sofern das Kind um den 22.6. käme. Das wären 8/12 des Jahresurlaubs, also 20 Tage. Wenn du 4 bereits genommen hast, kannst du also noch 16 nehmen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe einen befristen Arbeitsvertrag der am 14.FEb. ausläuft. Ich gehe ab dem 11.10.03 in Mutterschutz und wollte fragen ob mir der ganze Urlaub zu steht oder nur Bis oktober. und wenn ja kann ich den Urlaub dann vor den Mutterschutz nehmen oder wie läuft das???

Wurde 2002 schwanger, konnte meinen restlichen Urlaub nicht nehmen wegen Krankschreibung und Berufsverbot. Arbeite in einer kleinen 2 Mann - Firma. Auszahlen wollte mein Chef mir den Urlaub nicht und meinte zu mir das der sowieso verfallt. Ist das richtig? Stimmt es auch das man auch während der Elternzeit Urlaubsanspruch hat, zwar nicht im volle ...

Ich streite mich seit längerer Zeit mit meinem AG über den Resturlaub von vor der Geburt meines Sohnes. Ich war vor Beginn des Mutterschutzes lange krankgeschrieben. Sie haben hier in vielen Fällen beantwortet, dass bei Krankheit oder Beschäftigungsverbot der Urlaub nicht verfällt. Im Gesetz steht nur etwas von Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitgebe ...

Hallo, meine Tochter wurde 2009 geboren. Ich hatte ein individuelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Daraus ergab sich bis zum Ende des Mutterschutzes im März 2010 ein Urlaubsanspruch von 29 Tagen. 21 tage davon wurden mir im Oktober 2010 für Januar 2011 genehmigt. Also hatte ich seit dem 02.01.11 Urlaub. Da ich wieder schwanger ...

Liebe Frau Bader, ich habe im Juni 2020 meinen Sohn zur Welt gebracht. Elterngeld erhalte ich bis 15.7.2021. Vor der Geburt hatte ich Elternzeit beantragt für zwei Jahre, mit der Option bereits nach einem Jahr wieder in Teilzeit zu arbeiten. Aus 2020 habe ich noch 25 Tage Resturlaub. Nun würde ich gerne am 16.7.21 wieder anfangen zu arbei ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...

Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...

Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe