Malou85
Liebe Frau Bader, ich habe im Juni 2020 meinen Sohn zur Welt gebracht. Elterngeld erhalte ich bis 15.7.2021. Vor der Geburt hatte ich Elternzeit beantragt für zwei Jahre, mit der Option bereits nach einem Jahr wieder in Teilzeit zu arbeiten. Aus 2020 habe ich noch 25 Tage Resturlaub. Nun würde ich gerne am 16.7.21 wieder anfangen zu arbeiten, jedoch möchte mein Arbeitgeber, dass ich den kompletten Resturlaub direkt an die Elternzeit anhänge. Dann würde ich erst Anfang/Mitte September wieder mit dem arbeiten beginnen. Für mich wäre das ungünstig, denn vom 16.7.-15.8. nimmt mein Mann Elternzeit (macht die Kita Eingewöhnung) und es wäre Quatsch, wenn ich auch zuhause hocke. Kann der Arbeitgeber mir das vorgeben, wann ich den Resturlaub nehme? Sollte ich wieder schwanger werden und ab Mitte Oktober in Mutterschutz gehen, kann man mir dann die Teilzeitarbeit grundsätzlich verweigen (à la "lohnt sich nicht")? Vielen Dank Malou
Hallo, 1. Der VZ-Urlaub muss in VZ genommen werden - das verträgt sich nicht mit der EZ. 2. Der Urlaub soll im Einklang mit den Interessen des AN genommen werden-hier nicht gegegeben. 3. Vllt brauchen Sie den Urlaub als Überbrückung bei einer weiteren Geburt. Reden Sie mit dem AG. Liebe Grüße NB
mellomania
völliger quatsch. mach das nicht. denn wenn du zwei jahre elternzeit gemeldet hast und in dieser tz arbeiten möchtest, darfst du das, aber nur bis 30 h. dein urlaub aber ist aus der vollzeit. wenn du den nimmst, bricht die elternzeit ab und dein kündigungsschutz ist dahin. du hast das recht, den urlaub bis zum ende des FOLGEJAHRES der rückkehr aus der ez zu nehmen. von daher lass das stehen. du erwirbst in der tz neuen anteiligen urlaub. lass dich nicht ins boxhorn jagen.
Malou85
Vielen Dank! Gilt das auch, wenn man mir den in Vollzeit erworbenen Urlaub in Teilzeit gewährt? Also dann mehr Tage, da pro Tag weniger Stunden?
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