Minimemami
Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe 14.03.19 mein erstes Kind bekommen und habe für ein Jahr Elterngeld bezogen. In Elternzeit bin ich bis 30.09.20 Nun bin ich wieder Schwanger und habe Beschäftigungsverbot bekommen. Errechneter Geburtstermin ist 07.03.21 Wie wird mein Elterngeld berechnet ? Wird für die Zeit wo ich kein Einkommen hatte das Einkommen vor dem ersten Kind genommen? Also werde ich weniger oder gleich viel Elterngeld beziehen? Vielen Dank im Voraus
Hallo, von wem haben Sie in der EZ ein BV bekommen? Es spielt zZ keine Rolle, erst ab dem ersten Arbeitstag. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Nein deine Zeit ohne Einkommen wird nicht ausgeklammert. Es zählt ab Okt dein Gehalt aus bv Massgeblich sind wieder die 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Ausgeklammert werden die Monate mit Mutterschutz (1/21-3/21) und max der Januar, Februar und März 2020, weil da Elterngeld bezogen wurde
mellomania
arbeitest du wieder in der elternzeit? das trägt, wenn, maßgeblich zur erhöhung des elterngeldes bei. bist du aber in reiner elternzeit zählen die monate NICHT. da ein bv in dem falle nicht greift. elterngeld wird es weniger werden. mindestsatz mit geschwisterbonuns. bzw. etwas mehr, wenn du wieder arbeitest.
Mitglied inaktiv
Mello... Oben steht, dass sie bis 30.09. in EZ war .. Also arbeitet sie ja wieder Nur halt von April bis sept 20 ohne Einkommen... Und die Monate liegen ja noch im Bezugsrahmen für das neue Elterngeld
mellomania
überlesen sorry..sie schreibt "bin ich" :-) danke für den hinweis
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