Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erneute SSW während Elternzeit...Berechnung Elterngeld

Frage: erneute SSW während Elternzeit...Berechnung Elterngeld

Nane1409

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Guten Tag ich bin Mutter einer 2jährigen Tochter und habe seit der Geburt von Lara am 13.04.12 insgesamt 3 Elternzeit beantragt. Jetzt bin ich erneut schwanger und werde voraussichtlich am 18.10.14 unser zweites Kind bekommen. Mutterschutz beginnt laut Rechner am 06.09. Da ich wieder 3 Jahre nehmen möchte, lasse ich Laras Elternzeit zu diesem Zeitpunkt auslaufen. Ich befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und möchte gerne wissen, wie weit zurück gerechnet wird bzw ob ich mehr wie die 300€ erwarten darf. Vielen Dank Christiane


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Ja, , 75€ Geschwisterbonus kommen hinzu bis das erste Kind 3 ist. Ansonsten 300€, Du hattest ja kein Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz.


Nane1409

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Vielen Dank für die Antwort. Aber was ist mit der weiteren Rückrechnung vor diese Zeit, von der ich oft lese???


Sternenschnuppe

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Das würde greifen wenn die Kinder rasch hintereinander kommen und vom ersten noch echte Elterngeldmonate in den 12 Monaten drin sind. Also aus dem ersten Jahr des Kindes. Diese werden dann ersetzt durch alten Lohn. Bei Dir nicht der Fall.


SumSum076

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Was meinst du mit" lasse ich Laras Elternzeit zu diesem Zeitpunkt auslaufen"? Gruß Sabine


Nane1409

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Ich meinte damit, dass ich die erste Elternzeit von 3 Jahren mit Anfang des Mutterschutzes des zweiten Kindes auslaufen lassen will. oder hab ich da was falsch verstanden?


SumSum076

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Darauf hab ich gehofft! Und meine Befürchtung war, du hättest die Elternzeit einfach weiter laufen und zum "normalen" Ende hin auslaufen lassen wollen (was natürlich nachteilig gewesen wäre) Gruß Sabine


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